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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0007
Zu den Vermögenssteuern der Stadt Freiburg i. Br.
in Spätmittelalter und früher Neuzeit*

Von Norbert Ohler

Zu den umfangreichen, weitgehend noch unerschlossenen Beständen des Stadtarchivs
Freiburg gehören auch Akten über die Erhebung von Vermögenssteuern:
Schätzung und Gewerft1. Beim Gewerft handelt es sich nach Schreiber um eine
seit der Ablösung von den Grafen (1368) - meist an Martini - direkt erhobene
Vermögens- und Gewerbesteuer.2 Das Gewerft diente zur Bestreitung laufender,
regelmäßiger Ausgaben der Stadt und wurde deshalb streng eingetrieben. Die
Schätzung dagegen wurde nicht regelmäßig erhoben, weniger streng als das Gewerft
eingetrieben und an den Landesherrn abgeführt. In diesem Beitrag soll vornehmlich
das Gewerft untersucht werden. Die zwei frühesten erhaltenen Hefte
zum Gewerft, für die Jahre 1385 und 1406, blieben - wegen ihrer ganz anderen
Anlage - für diese Studie unberücksichtigt.3

Die Bedeutung der Steuerlisten für die Stadtverwaltung läßt sich schon daraus
ersehen, daß sie zum großen Teil erhalten sind, daß man sich mit dem Schreiben,
Heften, in späteren Jahren auch Binden sowie mit dem Anbringen von Blattver-
weisern4 Mühe gegeben hat. Die Bücher sind in deutscher Sprache abgefaßt. Zahlen
werden anfangs ausschließlich in römischen Ziffern geschrieben;5 im Laufe des
16. Jahrhunderts dringen zunehmend arabische Ziffern vor. Diese hat man bei
gelegentlichem Verschreiben auch früher schon einmal im Interesse der Eindeutigkeit
verwendet.

Das komplizierte Nebeneinander verschiedener Währungen muß hier unerör-
tert bleiben. Daß dies auch die seinerzeitigen Kassierer vor Schwierigkeiten stellte,
zeigt ein Sorten-Zedell, in Buch Nr. 108/1623 eingelegt, mit zahlreichen Details.
Es sei indessen erwähnt, daß die Steuerbeträge meistens in der Pfundwährung ausgewiesen
sind, das Pfund (lb) zu 20 Schillingen, der Schilling (ß) zu 12 Pfennigen
(d) gerechnet. Im folgenden bediene ich mich einer - gelegentlich auch in den
Büchern begegnenden - verkürzten Schreibweise: Statt 12 lb 8 ß 3 d 12-8-3. Gezahlt
wurde häufig in Gulden (fl). Wie einzelnen Umrechnungen und eingelegten
Zetteln zu entnehmen ist, rechnete man den Gulden 1483 und 1486 zu HV2 ß,
1530 zu IIV2 und zu I2V2 ß, später meist zu I2V2 ß. 100 fl entsprachen demnach
57-10-0 bzw. 62-10-0. Von gelegentlichen Abweichungen abgesehen, bleibt die
Anlage der Bücher von 1481 bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts unverändert
:

Klöster

Herren und Edelleute
Weltliche Geistliche
Unzünftige
Zünftige

5


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