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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1979/0022
tigten Bau- und Brennholz. Das Ackerland der Gemarkung war wie bei vielen
anderen Burggemarkungen in große Schläge eingeteilt, da sich hier die bei den
Dorf gemarkungen üblichen Probleme des Flurzwangs nicht stellten.77

Der Wirtschaftshof der Burg Höhingen im Kaiserstuhl bei Achkarren war vergleichsweise
bescheiden und verfügte nur über eine Landfläche von 54 Jauchen,
von denen allerdings 12 Jauchen intensiv als Rebgelände genutzt wurden.78 Der
dritte Bauhof der Markgrafen befand sich 1414 im Dorf Weisweil und besaß eine
Fläche von 115 Jauchen Acker- und Wiesenland.79 Der vierte Domänenhof der
Markgrafen mit einer Größe von 75 V2 Jauchen lag schließlich im Ort Sexau am
Rande des Schwarzwaldes.80 Dieser Hof, den die Hachberger 1344 mit allem Zubehör
vom Kloster Andlau erworben hatten,81 war in früheren Zeiten ein herrschaftlicher
Fronhof und als solcher Mittelpunkt einer Villikation mit Fronhofswirtschaft
. Das Salland des Fronhofes wurde von den dem Fronhofsverband angeschlossenen
frondienstpflichtigen Hufenbauern und vom unfreien Hofgesinde bewirtschaftet
.

Ein Hofweistum vom 17. Oktober 1284,82 das in die Form einer Schiedsurkunde
zwischen der Äbtissin Anna von Andlau und den Herren Hesso und Rudolf von
Osenberg, den Klostervögten, gekleidet ist und das für die insgesamt sechs Andlauer
Höfe im Breisgau (Ottoschwanden, Kenzingen, Endingen, Bahlingen, Bergen
und Sexau) Geltung hatte, unterrichtet uns über die Rechte des Klosters, des Vogts,
der Schultheißen, der Huber, Lehensleute und Gotteshausleute. Gemäß dem Hofrodel
besitzt Andlau in Sexau die Zwing- und Bannrechte und das Niedergericht,
also die Ortsherrschaft. Jährlich werden drei Dinge, nach St. Martin im November,
Mitte Februar und Mitte Mai abgehalten. Der Grundherr hat das Recht auf die
Todfälle und besitzt in der Erntezeit ein Vorschnitt- und Vorleserecht; bei jedem
neuen Empfang von Huben sind dem Grundherrn 30 Schilling und dem Meier
6 Schilling zu entrichten. Wenn sich auch in Sexau zu Anfang des 15. Jahrhunderts
vieles geändert hatte, und die Grundstruktur des alten Fronhofsystems zerfallen
war, so waren dennoch mit Sicherheit einige Restbestände der früheren Verhältnisse
auch unter der Hachberger Herrschaft noch gültig.

Das Eigenbauland der Hachberger Domänen wird um 1400 sowohl mit Hilfe
der festangestellten Dienstboten auf den Höfen und der zeitweise in Anspruch genommenen
Tagelöhner als auch in gewissem Ausmaß mittels der Frondienste der
abhängigen Bauernschaft bewirtschaftet. Das Urbar von 1414 nennt nämlich bei
der Beschreibung der einzelnen Dörfer regelmäßig die von den Bauern geschuldeten
Frondienste (Tagwanne), und auch die der markgräflichen Territorialherrschaft
unterstellten freien Bauern des „Freiamts" sind dem Markgrafen nach Wortlaut
des Hachberger Weistums von 1340 zur Leistung von einigen Hand- und
Spanndiensten pro Jahr verpflichtet.83 Anders als bei der alten Fronhofswirtschaft
hatten die Bauern jetzt nicht mehr aufgrund der Zugehörigkeit zu einzelnen Fronhofsverbänden
, sondern auf der Basis der Gerichtsherrschaft Frondienste abzustatten
. Die bäuerliche Frondienstpflicht bezog sich demnach auf alle Dörfer und
Orte des Hachberger Territoriums, in denen die Markgrafen die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit
ausübten.

Die besser überlieferten Strukturen der Hachberger Grundherrschaft des 16.

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