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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1979/0064
Immaculata, 1754), immer noch als „Anton Bernhard Feldig" mißverstanden
wird,16 ist recht erstaunlich. Als die beiden Sellinger-Statuen zweihundert Jahre
nach ihrer Entstehung beim Wiederaufbau der in den letzten Kriegstagen des Jahres
1945 gesprengten Krozinger Neumagenbrücke erneut einen angemessenen
Standplatz fanden, wurden sie durch den Freiburger Bildhauer Ulrich Kottenroth
wiederhergestellt.17 Die Renovationsarbeiten des Jahres 1978 führte Steinmetzmeister
Andreas Eckert, Tunsei, aus.

Ein Schlaglicht auf die persönliche Situation J. B. Sellingers während der 70er-
Jahre des 18. Jahrhunderts wirft der heftige Streit, der 1775 zwischen Schreinermeister
Trudpert Walter und dem Freiburger Bildhauer F. A. X. Hauser ausbrach
.18 Um sich der Vorwürfe Hausers wegen Beeinträchtigung seiner Profession
zu entziehen, hatte sich der vielbeschäftigte Schreiner Walter 1775 mit Bildhauer
Sellinger verabredet, daß sein „Schnitzlergeselle unter dem Bildhauer Sellinger
stehen und gegen eine jährlich an Sellinger zu entrichtende Summe die mir benötigten
Schnitzwerke verfertigen" solle. Dem vermochte Bildhauer Hauser 1778
nicht mehr länger zuzuschauen. Schreiner Walter beklagte sich: „Der unter Seelinger
stehende, in meiner Werkstatt aber arbeitende Schnitzergesell war ihm (dem
Hauser) eine unausstehliche Ärgernis". Zumal „alle Schnitzwerke, die wir selber
verfertigten, für die über Lande zu liefernden Schreinerarbeiten bestimmt" waren,
meinte Trudpert Walter, keine Gesetze verletzt zu haben und den Bildhauergesellen
weiterhin beanspruchen zu können. Denn Hauser „wird doch nicht z. B. einen
Elsässer, der bei mir einen Altar bestellet, verbinden wollen, die zum Altare nötigen
Figuren eben auch bei einem Freiburger Bildhauer schnitzen zu lassen". Den
Argumenten des Schreinermeisters, die darauf abzielten, den wesentlich preisgünstigeren
Schnitzergesellen in der Werkstatt weiterbeschäftigen zu dürfen, widersprachen
die in Freiburg noch aktiven Bildhauer F. A. X. Hauser und Joseph Hörr
energisch. Sie betonten, bei ihrer bereits am 11. September 1775 dem Magistrat eingereichten
Klagschrift verharren zu wollen, einer Beschwerde, die „Exclusive des
Bildhauer Seelingers, der die Kunst notorisch wegen hohen Alter aufgegeben", verfaßt
worden war.19 Den Streit um ihre beruflichen Rechte fochten nur Hauser und
Hörr aus. Johann Christian Wentzinger, seinerzeit der bedeutendste Bildhauer
Freiburgs, mischte sich nicht ein. Nachdem er als reicher Mann aus St. Gallen zurückgekehrt
war, hatte er es nicht mehr nötig, weiteren Verdienst in mühsamer
Werkstattarbeit zu suchen. Und Johann Baptist Sellinger, bereits dem Tode nahe,
war zu krank, um noch arbeiten und dem verlockenden Angebot Trudpert Walters
widerstehen zu können. Daß nach 1770 kaum mehr ein Werk Sellingers festzustellen
ist, erklärt sich auf diese Weise von selbst.

Uber den einzigen Sohn des Bildhauers, der nach dem Tod des Vaters das Theologiestudium
aufgab, zunächst als Seifensieder zum Lebensunterhalt der Familie
beitrug und nach dem Hinscheiden der Mutter unter die Soldaten ging, erbrachte
eine Freiburger Ratsnotiz vom 22. April 1785 weitere Kunde: Der Landständische
Konsess hatte unter dem 19. und 21. April beantragt, die 18 Gulden Werbegeld
„für den der Stadt gutgeschriebenen Baptist Seelinger, Gemeinen unter Bender"
(Freiburger Infanterie-Regiment) an die Landständische Einnehmerei zu ersetzen.20

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