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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1980/0128
in Waldulm eine gemeinsame Versammlung des Unterausschusses für Weinbau (der
Badischen Landwirtschaftskammer) und von Müller (Karlsruhe) Badischem Weinbauverband
abgehalten, in dem die von Müller (Freiburg) angeschriebenen Herren
mit ihren Vereinigungen inkorperiert waren. Eine Kehrtwendung bahnte sich an.
Es soll der schon bestehende Verband (von 1913) ergänzt bzw. erweitert werden.
Es wird dann nur noch diskutiert - und dies von Müller (Karlsruhe) in dessen Satzungsentwurf
auch festgelegt — um „eine Erweiterung der Zahl der Ausschußmitglieder
aufgrund der Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine, wobei eine Höchstzahl
der Vertreter (für einen Verein) als unumgänglich erscheint." Am 31. 10. 1919
kommt als Drucksache No. 273 der Landwirtschaftskammer der Entwurf einer
„Satzung für den Badischen Winzerverband" heraus. Der Entwurf der Satzung sah
vor, daß der Verband aus Weinbauvereinigungen, Weinbaugenossenschaften, Körperschaften
und Einzelmitgliedern bestehen soll, die keinem Verein angeschlossen
sind. Der Vorstand sollte aus fünf gewählten Mitgliedern, einem Vertreter der
Landwirtschaftskammer, sowie für Stellvertretern bestehen. Der Ausschuß sollte
aus Vertretern der angeschlossenen Weinbauvereinigungen mit mehr als 100 Mitgliedern
, aus fünf Vertretern der Landwirtschaftskammer und den zu wählenden
Sachverständigen sich zusammensetzen. Die Weinbauvereinigungen sollten für die
ersten 300 Mitglieder einen und für jede angefangenen oder vollen 300 Mitglieder
einen weiteren Vertreter im Ausschuß haben, doch nur bis zur Höchstgrenze von
fünf Mitgliedern.

Der Ausschuß sollte vom Vorstand nach Bedarf auf schriftlichen Antrag von mindestens
fünf Ausschußmitgliedern einberufen werden. Er sollte beschlußfähig sein,
wenn mindestens 50 Prozent der Ausschußmitglieder zugegen waren.

Hier waren sehr gravierende Punkte zugunsten des alten Verbandes und der
Landwirtschaftskammer verankert worden. Am 7. 12. sollte dieser neue Verband
von Müllers (Karlsruhe) Vorstellungen gegründet werden. Der Badische Bauernverein
war zu dieser Versammlung nicht eingeladen worden. Auf Grund dieser Vorkommnisse
verlangte der Bauernverein und der Genossenschaftsverband die Einberufung
des Unterausschusses für Weinbau, dessen Vorsitzender Frh. v. Gleichenstein
war. Derselbe war auch Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes des
Badischen Bauernvereins. Gleichzeitig betonte Aengenheister, er werde bei Beibehaltung
der Statuten bei einer Gründung dieses Verbandes 8 Tage später einen
„Badischen Rebbauernverband" gründen. Ferner verlangte er, wie auch der Genossenschaftsverband
, daß ein Antrag eingebracht werde, der feststellt, daß es
Sache der bestehenden Verbände ist, die Form des Zusammenschlusses zu wählen,
die sie für angemessen für ihre Belange erachteten. Am 12. 12. 1919 tagte der Unterausschuß
für Weinbau der Landwirtschaftskammer und der Badische Weinbauverband
in Offenburg. Karl Müller-Freiburg war auch anwesend. In dem von Karl
Müller (Karlsruhe) autorisierten Protokoll der Tagung hieß e, daß man sich einig
sei, daß der Badische Winzerverband Badischer Weinbauverband heißen solle, die
Geschäftsführung wie bisher bei der Landwirtschaftskammer liege, Sitz Karlsruhe
sei und Ort der Gründungsversammlung Ihringen a. K. sein sollte. Der Antrag des
Bauernvereins/Genossenschaftsverbandes sei durch die Sitzung gegenstandslos geworden
. Am 22. 12. berichtete Müller (Freiburg) Aengenheister über die wahre

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