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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 64
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zung für den Erwerb immatrikulierter Güter und die Bekleidung der höheren Landesämter
war. Der Grund für das alsbald genehmigte Gesuch war die bevorstehende
Verlobung Georg Antons mit „einem gräflichen Fräulein aus Mähren". Es handelte
sich um eine für einen Aufsteiger wie Grechtler typische Heirat. Die Braut,
Maria Karoline Gräfin von Berchtold, war die Nachkommin des Dr. Jakob Berch-
told aus Tirol, der 1641 als Direktor der Hofkammer Freiherr und Mitglied des
böhmischen Herrenstandes geworden war. Bei dieser Gelegenheit fällt auch ein
kleines Licht auf Grechtlers Finanzgebahren, der offensichtlich in kleinen Dingen
durchaus sparsam sein konnte. Als Reichsuntertan hätte er damals eine Gebühr von
3 705 Fl. zahlen müssen, aber er wies in einem umfänglichen Schriftwechsel darauf
hin, daß er zwar als Untertan eines fremden Reichsfürsten geboren sei, aber Besitz
in den Erblanden habe. Daraufhin mußte er lediglich 2 605 Fl. zahlen.

Die Doppelrolle als Landedelmann und Unternehmer war aber keineswegs
Grechtlers ausschließlicher Lebensinhalt. Im Zug der theresianischen Reformen
war ihm mit dem Rang eines Hofrats und dem Titel eines Proviant-Obristleutnants
die schwierige Aufgabe übertragen worden, in der gesamten Monarchie das nie
ganz zur Zufriedenheit gelöste Problem der Verproviantierung des Heeres zu lösen.
Beim Ausbruch des dritten schlesischen Krieges 1756 konnte der Generalkriegskommissar
Salburg der Kaiserin alsbald melden, Grechtler sei bereits bei der Armee
eingetroffen, so daß ,,mithin alles zur ordentlichen Einrichtung des Proviantwesens
in die völlige Bewegung komme". Als im folgenden Jahr nicht genügend Hafer zur
Verfügung stand, übernahm Grechtler selbst die Beschaffung. Sein Aufgabenkreis
erweiterte sich noch, als das französische Hilfskorps anrückte und Maria Theresia
ihn mit den nötigen Maßnahmen beauftragte. Ende 1757 wurde Salburg zum Rücktritt
veranlaßt, weil die Eintreibung der Kontributionen nicht funktionierte, und
das Direktorium in publicis et oeconomicis unter Haugwitz übernahm die Aufgaben
des Generalkriegskommissariats. Diese Lösung erwies sich sehr bald als höchst
unbefriedigend, und 1761 wurde das Militärwirtschaftswesen vom Direktorium abgetrennt
. Beim Feldheer wurde Grechtler zum Generaldirektor in commissariaticis
et provianticis ernannt und ihm die Aufsicht in allen einschlägigen Geschäften
übertragen. Kurz darauf erfolgte eine weitere Reorganisation durch den neuen Präsidenten
des Hofkriegsrats, den Feldmarschall Graf Leopold Daun. Das Generalkriegskommissariat
wurde in militärischen Angelegenheiten dem Hofkriegsrat unterstellt
, Naturallieferungen, Kontrakte und das Rechnungswesen waren dagegen
mit 3 verschiedenen Hofstellen zu regeln.

Mit Daun verband Grechtler ein Vertrauensverhältnis, das auch in weiteren
Rangerhöhungen zum Ausdruck kam. Am 20. 1. 1762 wurde Grechtler zum
Oberst-Feldkriegskommissar ernannt und erhielt den Rang eines Generalfeldwachtmeisters
. Entsprechend wuchs sein Aufgabenkreis. Ihn beschäftigten jetzt nicht nur
die stets dringenden Proviantprobleme, er mußte sich jetzt auch mit Rüstungs- und
Monturangelegenheiten, der Behandlung von Deserteuren, der Bezahlung für gelieferte
Maultiere, Werbungsangelegenheiten, der Beschaffung von Geld für die neuorganisierte
Artillerie, den Rückständen bei Getreidelieferungen aus Böhmen und
vielen ähnlichen Fragen befassen.

Der Frieden von Hubertusburg brachte zunächst keine Änderungen in der Mili-

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