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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 73
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Fürsorge für den Staat und die individuelle Wohlfahrt seiner Untertanen eine ganz
persönliche Verpflichtung waren. Sie lagen begründet einmal in seinen universal
ausgeprägten Vorstellungen von Humanität, zum andern in dem „von Gottes
Gnaden" empfangenen Regierungsauftrag und der daraus in tiefer religiöser Verwurzelung
beruhenden persönlichen Verantwortung vor eben diesem Gott.

Carl Friedrichs politisches Wirken als Landesherr ist dadurch gekennzeichnet,
daß er, obwohl in Streitigkeiten mit seinen Nachbarstaaten verwickelt, nie Krieg
geführt hat und kriegsträchtige Auseinandersetzungen stets im Verhandlungswege
zu Ende brachte. In den Kriegen zwischen dem Preußenkönig Friedrich dem Großen
und der Kaiserin Maria Theresia, die auch seinen Regierungsantritt 1746 überschatteten
und die so manche Staaten Europas auf die eine oder andere Seite der
Kriegsführenden zogen oder lockten, blieb Markgraf Carl Friedrich stets neutral
und widmete sich dem Wohl seines kleinen Landes. Neben Sozial-, Bildungs-, Ver-
waltungs- und Rechtsreformen — im Jahre 1767 schaffte er die Folter ab2 — galt
sein Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung seines Landes. Handel und Industrie
sollten zum Gedeihen der Wohlfahrt in seinem Territorium beitragen3. Zum
anderen richtete er sein ganz persönliches Interesse auf die Hebung der Landwirtschaft
und auf die Verbesserung der Lage seiner Bauern. Er stand nicht nur in
ständigem Briefwechsel mit den hervorragendsten Physiokraten Europas, sondern
hat auch selbst ein physiokratisches Lehrbuch verfaßt4. Seit dem Anfall der Markgrafschaft
Baden-Baden an Baden-Durlach 17715 — zufolge weise vorausblickend
abgeschlossenen Erbvertrages mit dem letzten Markgrafen August Georg Simpert
von Baden-Baden — hat sich sein Land, nunmehr als vereinigte Markgrafschaft
Baden von ihm allein regiert, etwa um das Doppelte vergrößert. Zwar verlor er im
Frieden von Luneville 1798 die linksrheinischen Besitzungen, wurde aber mit
rechtsrheinisch gelegenem, mediatisiertem Landzuwachs entschädigt.

Durch den Preßburger Frieden 1802 kamen der vorderösterreichische Breisgau
und die Ortenau zunächst an den Herzog von Modena, 1806 an Baden. Die Heirat
von Carl Friedrichs Enkel, des präsumptiven Nachfolgers Carl mit der Adoptivtochter
Napoleons, Stephanie Beauharnais, und deren Morgengabe, das säkularisierte
Malteser-Fürstentum Heitersheim, schloß die einzige noch verbliebene Gebietslücke
zwischen den oberen und unteren Markgrafschaften. Das Großherzogtum
Baden war territorial zum geschlossenen Flächenstaat geworden. Carl Friedrichs
Tod am 10. Juni 1811 rief im ganzen Lande ehrliche Trauer hervor. Hatte
er doch von 1746 an als Markgraf von Baden-Durlach, seit 1771 als Markgraf der
vereinigten Markgrafschaften von Baden, seit 1803 als Kurfürst und seit 1806 als
Großherzog in insgesamt 65 Regierungsjahren seinen Landen vorgestanden. Sein
Bemühen um das Wohlergehen der Untertanen, um die Befriedigung ihrer persönlichen
Bedürfnisse und Mehrung ihres Lebensglücks war in allen Volksschichten
spürbar erkannt und im Rückblick auf die vielerlei Reformverordnungen auch bewußt
akzeptiert worden. Höhepunkt aller seiner Regierungsmaßnahmen war die
Aufhebung der Leibeigenschaft in den badischen Landen.

Es gibt landläufig eine Vorstellung von dem, was Leibeigenschaft im allgemeinen
beinhaltete: persönliche Unfreiheit von hörigen Untertanen eines Leibherrn,
willkürliche und absolute Verfügungsgewalt über die Person des Leibeigenen und

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