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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 92
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0094
38 GLA 74/5314.

39 GLA 74/5314.

40 GLA 74/5314.

41 GLA 74/5314.

42 GLA 74/5314; Reble, a.a.O. S. 106, ,,... In ihrer Herzensfreude sammelten die Eutinger unter
Anführung ihres Schultheißen Adam Stieß bei den Bauern Geld zur Errichtung eines Denkmals für
den Markgrafen ..." Wer die Texte an Stein und Sockel formulierte, konnte Vf. nicht ermitteln.
Auch Reble schweigt sich darüber aus. Mit Sicherheit ist das Denkmal nicht am 23. Juli 1783 errich
tet worden, denn der auf diesen Tag zurückdatierte Erlaß ist den Eutingern durch ihren Schult
heißen Stieß am 29. August bekanntgemacht worden. Da Stieß, der Initiator des Denkmals, fast
30 Jahre als Schultheiß bis 1795 amtierte, ist die Errichtung des Denkmals zwischen 1783 und 1795
anzusetzen.

43 Die preußische Dorf Ordnung von 1702 hob für die königl. Domänen die Leibeigenschaft auf. Josef II.
hat 1781 für Böhmen und Mähren, 1782 für die deutschen Erblande die Leibeigenschaft aufgehoben.

44 Carl Friedrich und seine Zeit (Katalog), a.a.O. S. 17.

45 Johann Peter Hebel, ,,Der Ehrentag Carl Friedrichs, Markgrafen zu Baden nach Aufhebung der
Leibeigenschaft, den 23. Juli 1783, gefeiert im Oberland*' (J. P. Hebels Werke hrsg. v. Gustav
Wendt, Erster Band, 7. Aufl. 1900, S. 107).

46 STA Freiburg, Sammelmappe Carl Friedrich, Dwd 140. Die „Antwort*' beginnt mit den Worten
„Daß das Wohl der Regenten mit dem Wohl des Landes innig vereinigt sey ...*'.

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