Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 117
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bin für die kleinste Hilfe, die das Ganze der Hochschule vorwärts bringt, dankbar.
Ich werde aber auch die Arbeit der Fakultäten und der einzelnen Dozenten nur einschätzen
nach dem Ausmaß, in dem die Mitarbeit an der Erwirkung des Künftigen
sichtbar und wirksam wird. Danach richten sich die kommenden persönlichen und
sachlichen Entscheidungen. Was von unserer Übergangsarbeit Bestand hat, ist ungewiß
. Gewiß aber bleibt, daß nie eine Arbeit oder gar ein Erfolg zur Gelegenheit
werden kann, persönliche Tüchtigkeit und Eifer in Szene zu setzen. Gewiß bleibt,
daß nur der unbeugsame Wille zum Künftigen der gegenwärtigen Bemühung Sinn
und Halt gibt. Der einzelne, wo er auch stehe, gilt nichts. Das Schicksal unseres
Volkes in seinem Staat gilt alles." Soweit ich sehe, ist dies die allein dastehende
Verfügung des Rektors, gewissermaßen die generelle Handlungsanweisung für den
inneren Umbau der Universität, sie verharrte jedoch im Unverbindlichen, im Ungefähren
, war Ausdruck von Kampfparolen und deshalb wertlos. Der Rektor Martin
Heidegger bewegte sich im Dezember 1933 in seiner Universität in einem Circulus
vitiosus. Es kann gefragt werden, ob solche Sätze nicht auch schon der Abgesang
Heideggers auf die Universitätsreform der Eigentlichkeit gewesen sind.

Eine solche Einstellung wäre sogar folgerichtig, wird meine These akzeptiert,
Martin Heidegger habe nach einer oder vielleicht der führenden Position in der
neuen Hochschulorganisation des Reiches gestrebt. Nur wenige Wochen waren vergangen
seit jener so überaus optimistischen Verlautbarung, er werde über die neue
badische Universitätsverfassung versuchen, ,,den einheitlichen Aufbau der künftigen
gesamtdeutschen Hochschulverfassung vorzubereiten" — in engster Fühlung
mit den Berliner Regierungsstellen. Das Führerprinzip sollte die Kraftquelle für solches
Bemühen sein: wie blaß und nichtssagend freilich nehmen sich die Handlungsanweisungen
Heideggers vom Dezember 1933 aus. Diese Sätze waren in der Tat in
den Wind gesprochen. In Tatsachen und Gedanken" allerdings klagt Martin Heidegger
die Freiburger Kollegenschaft mehrmals außerordentlich heftig an, ihn in
seinem Wollen im Stich gelassen zu haben, ja bewußt gegen ihn gearbeitet zu haben
. Aufgebaut ist solches Argumentieren auf der Verschwörungstheorie, wie oben
schon dargelegt worden ist. Danach hätte Heidegger etwa mit seiner Leipziger Rede
vom 11. November 1933 sich nur ein letztes Mal verirrt?

Das oben angezogene Grundsatzschreiben vom 20. Dezember 1933 steht freilich,
wie noch zu zeigen sein wird, auf dem Hintergrund der nach wie vor unerschütterten
nationalsozialistischen Grundeinstellung Heideggers — nicht zuletzt hinsichtlich
der Personal- und Berufungspolitik an der Universität Freiburg, der wir uns
jetzt zuwenden wollen. Am 22. Dezember 1933 berichtete er beispielsweise an das
Kultusministerium in Sachen der Besetzung des Lehrstuhls für Kirchengeschichte34.
Gegen einen Listenkandidaten war eine anonyme Anschuldigung eingegangen, über
die Heidegger hatte recherchieren müssen. Er nahm das Antwortschreiben zum Anlaß
grundsätzlicher Ausführungen, die das Ministerium keineswegs von ihm verlangt
hatte: „Wie bei allen künftigen Berufungsvorschlägen taucht zunächst die
Frage auf, welcher der Kandidaten, seine wissenschaftliche und charakterliche Eignung
vorausgesetzt, die größere Gewähr bietet für die Durchsetzung des nationalsozialistischen
Erziehungswillens. Da nach katholisch-dogmatischer Auffassung die
Kirche über dem Staat steht, wird in aller katholischen Erziehung, so länge sie das

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