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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 134
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sionale* Antworten und Erlösungsangebote" geprägt war9. Nach Hitlers „Machtergreifung
" bildete dieser Umstand jenseits aller vordergründigen Anlässe, Ereignisse
und Konstellationen die eigentliche Ursache des Konflikts des Nichtparteige-
nossen mit den neuen Herren, die ihn zwar aus dem Ministerium vertreiben, aber
nicht gänzlich zu Fall bringen konnten.

III

Mit dem von der Reichsregierung beschlossenen „Gesetz zur Wiederherstellung
des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 hatte sich die NS-Staatsführung frühzeitig
ein wirksames Instrument geschaffen, um mißliebige Beamte aus ihren Ämtern
zu entfernen. Diese rechtliche Grundlage ermöglichte ihr es nicht nur, gegenüber
dem Staatsdienste „zum erstenmal scharf das rassische Prinzip des Nationalsozialismus
" zur Geltung zu bringen, d.h. bei jüdischen Beamten (mit wenigen
Ausnahmen bis 1935) Zwangspensionierungen durchzuführen; sie erlaubte es ihr
auch, sog. Weimarer „Parteibuchbeamte" sowie „Staatsfeinde" jeder Art, insgesamt
alle Beamten, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr
dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den »nationalen Staat' eintreten
", aus dem Dienst zu entlassen bzw. durch Zurruhesetzung oder Versetzung in
ein niedrigeres Amt beruflich zu schädigen10. Das vielfach geäußerte Urteil, das
„Wiederherstellungsgesetz" sei nur in relativ seltenen Fällen angewandt worden,
es habe eher der Abschreckung dienen und mehr auf die „kompetente Anpassungsbereitschaft
und dienstfertige Unterwürfigkeit" der Adressaten zielen sollen11
, läßt sich in dieser Allgemeinheit für Baden nicht bestätigen. Gerade Woh-
lebs Dienstbereich blieb von entsprechenden Maßnahmen nicht verschont. Entgegen
einer Ankündigung des Kommissars für das Unterrichtswesen, Dr. Otto
Wacker, in einer der ersten Sitzungen des NS-Kabinetts, keine großen Personalveränderungen
im Ministerialapparat vornehmen und hervorragende Fachleute
weiterhin beschäftigen zu wollen12, verzichteten die neuen Machthaber bei den
Spitzenbeamten der badischen Kultusverwaltung keineswegs auf einen umfassenden
Personalaustausch. Von den 24 höheren Beamten, die am Ende der Weimarer
Republik im Ministerium des Kultus und Unterrichts tätig waren, schieden 16
(einschl. Wohleb) bis Ende 1935 aus, teils aus Gesundheitsgründen oder weil ihre
Pensionierung bzw. Zurückversetzung in den Schuldienst „durch die Verhältnisse
erforderlich geworden" war; vier Referenten der Behörde verloren nicht nur ihren
Posten, sondern auch ihre Anstellung im Staatsdienst13.

Leo Wohleb überstand den politischen Machtwechsel zunächst unbeschadet.
Weder seine republikfreundliche Vergangenheit noch aktuelle politische Erfordernisse
schienen einer Fortsetzung seiner Berufslaufbahn hinderlich zu sein. Mehrfach
vertrat er im Jahre 1933 sowohl den Kultusminister wie den Abteilungsleiter
für Höhere Schulen, Landtagspräsident Ministerialrat Herbert Kraft, bei offiziellen
Veranstaltungen14. Daß der ehemalige Gymnasiumsdirektor dann schon Anfang
1934 mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, beruhte äußerlich
auf einem Mißverständnis; tatsächlich lassen sich dieselben jedoch auf die Unzu-

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