Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 144
(PDF, 32 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0146
führen zu können. Er hat dabei jedoch übersehen, daß es sich hier nicht mehr um die zwischen Mini
sterialrat Kraft und ihm besprochene Regelung handelte, sondern, wie aus der Bekanntmachung im
Amtsblatt selbst hervorgeht, um Reichsrichtlinien, die den zwischen Ministerialrat Kraft und Hitlerju
gendführer Kemper besprochenen Richtlinien ziemlich genau entsprechen. Mir selbst war, wie gesagt,
von den Verhandlungen zwischen Ministerialrat Kraft und Parteidienststellen, insbesondere mit dem
Landesjugendführer Kemper, nichts bekannt. Herr Ministerialrat Kraft hatte mir auch über den Gang
dieser Verhandlungen nie Bericht erstattet. Herr Kemper hat daraufhin versucht, mir die Angelegenheit
zur Entscheidung vorzutragen, nachdem er sich durch eingetretene Mißstände dazu veranlaßt sah.
An dem für die Besprechung in Aussicht genommenen Tag, dem 6. Februar 1934, mußte ich jedoch
zur Verkündung des Studentenrechts in Anwesenheit des Führers mich nach Berlin begeben, so daß die
Besprechung mit Landesjugendführer Kemper leider nicht möglich war.

Die Weiterentwicklung bis zu der telefonischen Unterredung mit Oberregierungsrat Wohleb ist be
kannt. Oberregierungsrat Wohleb war Referent auf der Mittelschulabteilung, und zwar insbesondere
für die Gebiete Griechisch, Latein, Hebräisch und Gesang, wobei ihm vor allem die Verwaltung und
Betreuung der Gymnasien oblag. Mit der Betreuung der Jugendorganisationen, insbesondere auch mit
der Regelung des Verhältnisses von Hitlerjugend zur Schule hatte er dienstlich nichts zu tun. Nachdem
der Herr Reichsstatthalter den Ministerialrat Kraft bei der Fernsprechzentrale des Ministeriums ver
langt hatte, diesen aber, und auch seinen ordnungsmäßigen Stellvertreter, Oberregierungsrat Dr.
Fehrle56, infolge dienstlicher Abwesenheit des Genannten nicht erreichen konnte, wurde von der Fern
sprechzentrale die Verbindung mit Oberregierungsrat Wohleb hergestellt in der Auffassung, es handle
sich hierbei um eine dienstliche Angelegenheit der Abteilung B, Höhere Schulen, deren Leiter der ange
rufene Ministerialrat Kraft ist (...)

Oberregierungsrat Wohleb hat zu seiner Entschuldigung die in der Anlage abschriftlich beigelegte Er
klärung abgegeben57. Ich glaube meiner Überzeugung Ausdruck geben zu dürfen, daß tatsächlich in
diesem Falle Oberregierungsrat Wohleb zunächst nicht wußte, daß er mit dem Herrn Reichsstatthalter
verbunden war, ja, daß er sich gar nicht vorstellte, er könne vom Herrn Reichsstatthalter persönlich
angerufen sein, und daß deshalb die bedauerliche Entgleisung erfolgen konnte. Ich hatte schon im
Sommer des letzten Jahres beabsichtigt, den Oberregierungsrat Wohleb spätestens bis Ostern ds. Js.
aus dem Ministerium zu entfernen, da eine frühere Ersatzmöglichkeit im Hinblick auf das von ihm zu
bearbeitende Spezialgebiet zu meinem Bedauern nicht möglich war. Ich werde daher diesen bereits da
mals gefaßten Beschluß bei dieser Gelegenheit zur Ausführung bringen und möchte glauben, hiermit
die unliebsame Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. Ich darf Sie bitten, mir mitzuteilen, ob
Sie mit der Erledigung der Angelegenheit in dieser Form einverstanden sind. In diesem Falle werde ich
den Oberregierungsrat Wohleb alsbald an eine Mittelschule versetzen. (...) gez. Dr. Wacker

ANMERKUNGEN

Wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung dieser Publikation gewährte das Staatsarchiv Freiburg,
besonders Herr Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad und Frau Staatsarchivrätin Giessler. Herr Prof. Dr.
Weinacht (Universität Würzburg) ermöglichte den Beitrag durch seine großzügige Bereitschaft, mit der
er die Dokumente über Wohlebs Konflikt mit den Nationalsozialisten im Frühjahr 1934 zur Verfügung
stellte; außerdem erteilte er zu verschiedenen Fragen bereitwillig Auskunft. Allen Genannten sei an die
ser Stelle sehr herzlich gedankt.

Die im Staatsarchiv Freiburg befindlichen Teile des Wohleb-Nachlasses werden wie folgt zitiert:
StAF/NL Wohleb I, die von Herrn Prof. Dr. Weinacht verwalteten Teile des Nachlasses: NL Wohleb IL

1 Baden von 1945 bis 1951 was nicht in der Zeitung steht, Freiburg i. Br. 2. Aufl. 1979, S. 11, 29f.

Daß er, wie vielfach vermutet, der Verfasser war, hat Eschenburg erst kürzlich bestätigt; vgl.
Rainer Hudemann, Französische Besatzungszone 1945 1952, in: Claus Scharf/Hans Jürgen
Schröder (Hrsg.), Die Deutschlandpolitik Frankreichs und die Französische Zone 1945 1949,
Wiesbaden 1983, S. 220, 247 f.

2 Baden von 1945 bis 1951 (wie Anm. 1) S. 76.

144


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0146