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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 182
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gen. Das zeigen viele Danksagungen, die ab den 70er Jahren häufiger in der Zeitung
erscheinen. (Vorher wurde dies entweder persönlich erledigt oder durch den
„Umsäger", bzw. „Umsägerinn", die auch den Nachbarn die Todesnachricht überbrachten
).63

In dieser Form — mit Teilnahme möglichst vieler — fanden die Begräbnisse das
ganze Jahrhundert hindurch statt. Wenn es nicht so sein konnte, galt es als betrübliche
Ausnahme, die in den schlechten persönlichen Umständen des jeweiligen Verstorbenen
lag. So einen Fall gibt Ignaz Speckle in seinem Tagebuch im Jahre 1814
wieder:

„Heute wurde in Freiburg begraben Franz Josef Gr. von Duran, sehr lange ritterständischer
Assessor bei dem landständischen Konseß zu Freiburg. Durch unglückliche
Prozesse wurde er in eigentlich dürftige Umstände versetzt, mußte am Ende
sein schönes Haus und seine besten Möbel den Gläubigern überlassen und lebte
lediglich von 600fl Pension, welche er noch als ehemaliger ständischer Assessor bezog
. Nur drei oder vier Herrn von der Ritterschaft begleiteten die Leiche. Vom Prälatenstand
ich allein. Man mag es auch der schlimmen Witterung zuschreiben 64

Aber man hört deutlich, daß Speckle an die schlimme Witterung als Grund für
das Fernbleiben von der Beerdigung nicht so recht glaubt — und dabei hätte der
Verstorbene als ehemaliger ritterständischer Assessor eben Anspruch auf die Begleitung
vor allem des Ritterstandes gehabt. -

Vor allem bei Armenbegräbnissen aber konnte von einem großen Leichenzug
oder einer feierlichen Trauerfeier keine Rede sein. So beschreibt Heinrich Hansjakob
in seinem Tagebuch 1897, wie ein verstorbener Armenhäusler aus der Kar-
tause zur Beerdigung abgeholt wurde:

„Heute gegen Abend holte ihn der Leichenwagen hinab auf den Kirchhof der
Stadt. Die Armen des Hauses gaben dem toten Genossen unter Gebet das Geleite
bis auf die Straße hinunter. Eine Träne hat ihm niemand nachgeweint bei diesem
Leichenzug. Der Verstorbene gehörte ja zu den vielen Heimat- und Familienlosen,
auf deren Grabeshügel nur der Himmel seine Tränen vergießt. "65

Für sogenannte „Armenleichen", die auf Kosten der öffentlichen Armenpflege
beerdigt wurden, galt eine fünfte Begräbnisklasse; die Leistungen richteten sich
nach der der IV. Klasse, sie war aber erheblich billiger66.

Eines aber hatten alle Freiburger Begräbnisse, ob arm oder reich, gemeinsam: Sie
waren kirchlich.

Die Alternative hierzu, die bürgerliche Beerdigung, deren Einführung um 1870
mit der der Zivilehe zusammenhängt (diese war seit 1870 obligatorisch67, blieb in
Freiburg für lange Zeit Theorie. Wie der evangelische Pfarrer Adolf Hasenclever
noch 1907 zu berichten weiß, war das nicht-kirchliche Begräbnis hier die absolute
Ausnahme und kam auch unter Sozialdemokraten so gut wie gar nicht vor68.

Die Feuerbestattung dagegen, um die es doch im 19. Jahrhundert so große Auseinandersetzungen
gab69, wurde nach Auskunft des städtischen Bestattungsamtes
in Freiburg erst 1914 eingeführt. Hier wird sich das kirchliche Verbot von 188670
durchgesetzt und auch die Entscheidung der Stadt beeinflußt haben, die — wie
schon manchmal zu sehen war — insgesamt an „Fortschrittlichkeit" etwas hinter
den großherzoglichen Behörden zurückblieb.

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