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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 10
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0012
zum ersten Auftreten seines Sohnes Rudolf5 der einzige Angehörige dieser Familie
in Freiburg. Auch die bloße Angabe der Turner6 für diese Persönlichkeit unterstreicht
diesen Befund und ist zugleich als Zeichen für sein Bekanntsein zu werten.

Häufig ist er bei der Ausstellung von Urkunden in Gesellschaft von Rittern anwesend
. Wo diese nicht als her bezeichnet sind, ist er ebenfalls nur mit seinem Namen
festgehalten.7 Innerhalb der Reihe der Ritter steht er einmal als her, sonst aber folgt
er in den Zeugenlisten auf sie als zweiter, mit anderen her benannten Bürgern.8 Seit
1289 führt er fast immer die bürgerlichen Zeugenlisten an, wobei er gelegentlich entweder
allein oder nur mit einem Bürger als her bezeichnet wird, und die übrigen Bürger
entweder nur bei ihrem Namen genannt oder als erber lüte zusammengefaßt
sind.9 In einer lateinisch abgefaßten Urkunde testiert er allein wie die Ritter als dominus
.® Die titel her und dominus gelten in diesem Fall als gleichwertig."

Dieser aus der Zahl der Bürger herausgehobenen Stellung entspricht auch Burkarts
Tätigkeit als Zeuge für einige Angehörige des Hochadels und der hohen Geistlichkeit
. In den ihn als Zeuge betreffenden zwanzig Urkunden testiert er fünfmal für den
Markgrafen von Hachberg,12 dreimal für den Grafen Egon von Freiburg,13 dreimal
für die Herren von Usenberg.14 Als Bürge für den Grafen von Freiburg15 und als
Schiedsrichter für den Abt von St. Blasien16 ist er ebenfalls ausgewiesen. Auch die
Versöhnung mit den Rittern von Weisweil betont seine Beziehung zu den höheren
Ständen.17

Bei der Ausstellung der fünf Urkunden, an denen der Markgraf teilhat oder selbst
Aussteller ist, gehört Burkart Turner fast stets als einziger Bürger von Freiburg zu
den Zeugen. Nur einmal wird er her genannt, in drei Fällen wird besonders betont,
daß er civis, bzw. Bürger von Freiburg ist. Der Hinweis auf Freiburg ist verständlich,
da in drei Fällen die Ausstellungsorte der Urkunden Basel, St. Blasien und die Hoch-

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bürg sind.18 Gerade in diesen Urkunden, wo domini genannte Abte, der Graf von
Freiburg und weitere Adlige anwesend sind, wird sein Stand als Bürger betont und
auch durch die Stellung seines Namens am Ende der Zeugenliste klar zum Ausdruck
gebracht. Damit darf als sicher gelten, daß er nicht zu den Ministerialen eines Herrn
gehört.19 In entsprechender Form werden vom Grafen Albrecht von Hohenberg dem
erbern Manne hern Burcharte dem Turner einem burger von Freiburg die Burg und
Herrschaft Wiesneck samt der Vogtei über das Kloster St. Märgen verkauft.20

Auch in den Urkunden der Grafen von Freiburg bestätigt Burkarts Stellung am
Ende der Zeugenliste nach Geistlichen und Rittern seinen bürgerlichen Status.21 In
den Urkunden dieser Grafen und der Herren von Usenberg treffen wir ihn häufig mit
den zu Rittern gewordenen Freiburger Bürgern an.22 Dagegen fehlt dieser Stand der
„Neuritter" in den Urkunden des Markgrafen.23 Weshalb zeichnet sich gerade Burkart
Turner, der als Bürger bezeichnete Vertreter der Freiburger Oberschicht, als Begleiter
des Markgrafen aus? Da diese Urkunden meist außerhalb Freiburgs ausgestellt
sind,24 kann man bei dem Begleiter des Markgrafen einen hohen Lebensstandard
voraussetzen, der die Haltung von Knechten und Pferden ermöglicht und damit auch
einen bedeutenden Besitz an Grund und Boden einschließt. Die Belege für die Ausrüstung
eines wohlhabenden Mannes sind sehr selten.243 Besondere Beziehungen Burkarts
zum Markgrafen bekunden sich durch die Anwesenheit dieses Fürsten in Freiburg
im Hause dieses Bürgers bei der Schlichtung eines Streites zwischen dem

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