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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 23
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0025
Ein unfreiwilliger Aufenthalt in Freiburg im Breisgau

im Jahre 1449/50

Der Bericht Nicod Bugniets über die Geiselhaft
von sechs Ratsherren aus Freiburg im Uechtland

Von

Willy Schulze

Nur selten haben Reisende, die die Stadt Freiburg im Mittelalter besuchten, ihren
Aufenthalt näher beschrieben. Wenig bekannt ist, daß 1449/50 sechs Ratsherren aus
der zähringischen Schwesternstadt Freiburg im Uchtland auf Befehl Herzog Albrechts
von Österreich einen fünfmonatigen Zwangsaufenthalt in Freiburg verbringen
mußten, bis sie gegen ein hohes Lösegeld freigelassen wurden. Einer der Beteiligten,
der Ratsherr Nicod Bugniet, hat über die Vorgänge von der Ankunft Herzog Albrechts
im August 1449 in Freiburg i. Ü., die Absetzung und Gefangennahme des Rats
und den folgenden Zwangsaufenthalt der sechs Ratsherren in Freiburg i. Br. einen
Augenzeugenbericht in französischer Sprache verfaßt. Dieser „Livre des Prison-
niers" ist aber nicht mehr im Original erhalten. J. Gremaud veröffentlichte 1857 diese
Quelle nach einer Kopie von Prosper Gady, die ihrerseits auf einer älteren Abschrift
Guillaumes de Praroman aus dem Jahre 1542 beruhte.1

Hatte der erste Teil des „Livre des Prisonniers" über die Vorgänge in Freiburg i. U.
schon früh das Interesse der dortigen Geschichtsforschung gefunden, so blieb der
zweite Teil, der Aufenthalt in Freiburg i. Br., wenig beachtet. Bugniets Aufzeichnungen
, in knapper tagebuchähnlicher Form gehalten, müssen wohl aufgrund von Notizen
alsbald nach der Rückkehr in seine Heimatstadt im Mai 1450 entstanden sein.2
Uber die Absicht, die Bugniet mit seinem Bericht verfolgte, gehen die Meinungen
auseinander. So sollte er wohl kaum in erster Linie die spätere Loslösung der Stadt
vom Haus Habsburg (1452) rechtfertigen.3 Die detaillierte Auflistung der großen
Kosten, die Bugniet durch die Einquartierung von Herzog Albrechts Gefolge, durch
die Gefangenschaft und das hohe Lösegeld erwachsen waren, lassen eher vermuten,
daß dieser Bericht die Vermögensopfer Bugniets belegen sollte. Die aus Freiburg zurückgekehrten
Ratsherren erwartete nämlich eine böse Überraschung. Um die gewaltigen
Summen, die der Stadt Freiburg i. Ü. im Friedensvertrag auferlegt worden waren
, aufbringen zu können, war am 9. Januar 1450 eine Sondersteuer in Höhe von 4 %
des Vermögens beschlossen worden. Die Zurückgekehrten weigerten sich in der
Mehrzahl mit dem Hinweis auf ihre finanziellen Opfer, denn es sei unbillig, daß sie
mit zwei Ruten geschlagen würden, und verließen unter Protest ihre Heimatstadt, bis
nach langen Verhandlungen im September 1450 die Sondersteuer in eine Zwangsanleihe
umgewandelt wurde.4

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