Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 34
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0036
Schreibung als autonome Körperschaft der Lehrenden und Lernenden; diesen Rechtscharakter
, mit dem sie den anderen, rein genossenschaftlichen Zusammenschlüssen
der älteren Universitäten wie Paris gleichgekommen wäre, hätte die Freiburger Hochschule
erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts verloren. Eine Zäsur hätte demnach
zuerst das Jahr 1620 gebildet. Durch ihren österreichischen Landesherrn wurde die
Universität Freiburg zu dieser Zeit dem Jesuitenorden geöffnet. Gegen den Widerstand
der Professoren konnten die Jesuiten das seit 1572 aufgebaute Gymnasium, die
Artisten- und zum großen Teil auch die theologische Fakultät übernehmen.5 Der
obrigkeitliche Eingriff von 1620, durch den die Universität als Staatsanstalt erscheint,
ist dann aber kein einmaliger Vorgang geblieben. In der Epoche der absolutistischen
Staatsreform oktroyierte Kaiserin Maria Theresia 1767/68 der Freiburger Hohen
Schule sogenannte „Einrichtungsresolutionen", durch die der Universität u. a. die
elementaren Rechte der eigenen Vermögensverwaltung, der Wahl ihrer obersten Leitungsorgane
in den Fakultäten und der Selbstergänzung durch die Besetzung vakanter
Lehrkanzeln genommen wurden.6 Und am Beginn des 19. Jahrhunderts erlitt die
Universität den wohl schwersten Umbruch ihrer Geschichte, als das katholische Freiburg
nach dem Preßburger Frieden von 1805 an das evangelische Großherzogtum
Baden fiel. Da die kirchlichen Stiftungsgüter, auf denen die Universität bis dato wirtschaftlich
gegründet war, nur noch in reduziertem Umfang zur Verfügung standen,
blieb die Albertina fortan auf die Finanzierung durch den Staat angewiesen. Dafür
zahlte die Universität einen hohen Preis: die Professoren wurden verbeamtet, das
staatliche Prüfungswesen ausgebaut und der Inhalt der Vorlesungen durch behördliche
Anweisungen bestimmt.7 Trotzdem war die Freiburger universitas dem neuen
Landesherrn, Großherzog Ludwig, für die Rettung ihrer Existenz so dankbar, daß sie
sich seither auch nach ihm, also Albertina-Ludoviciana, nannte.8

Die Entwicklung der Universität Freiburg schien, wie die Einschnitte von 1620
über 1767/68 bis zum frühen 19. Jahrhundert zeigen, also eine gegensätzliche Richtung
zu derjenigen genommen zu haben, die man etwa bei Straßburg beobachten
kann: hin zur Staatsanstalt statt fort von der obrigkeitlich reglementierten Schule.
Dieses Geschichtsbild der älteren Freiburger Forschung hat nun Joachim Köhler 1976
in Frage gestellt, ja man kann sagen: er hat es widerlegt. Köhler führte nämlich den
Beweis, daß die Freiburger Universität von Anfang an unter landesherrlicher „Aufsicht
" und „Dominanz" gestanden hat und von einem Verfallsprozeß ursprünglich gegebener
Autonomie deshalb nicht die Rede sein kann. Er kam zu diesem Ergebnis,
indem er statt Quellen Freiburger Provenienz, die vornehmlich den Rechtsstandpunkt
und die Geschichtsauffassung der Universität widerspiegeln, Akten der österreichischen
Verwaltung und Regierung, vor allem aus den Archiven von Innsbruck, Karlsruhe
und Wien, zugrundelegte. Mit Hilfe von Superintendenten, also staatlicher Aufsichtsorgane
, und besonders von Visitationen und Reformen hat demnach die
habsburgische Landesherrschaft schon im 15., besonders aber seit der Mitte des
16. Jahrhunderts, auf die Belange der Universität eingewirkt.9 Daß Ferdinand I. bei
Freiburg — im Unterschied zu Wien — kaum Mühe aufwandte, die Universität in der
Reformationszeit zu einem gefügigen Instrument seiner Glaubenspolitik zu machen,
führt Köhler darauf zurück, daß die Freiburger Hohe Schule im Religionskampf
ohnehin auf Seiten der Herrschaft gestanden hat.10

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