Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 129
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0131
150 Jahre Freiburger Domkapelle

Uber die Geschichte der Kirchenmusik am Freiburger Münster

und die Gründung der Domkapelle*

Von

Christoph Schmider

Daß der Freiburger Domchor am 1. November 1988 sein 150jähriges Jubiläum feiern
konnte, besagt nicht, daß es erst seit dem 1. November 1838 einen Chor oder Kirchenmusik
überhaupt am Freiburger Münster gibt. Im Gegenteil, die Geschichte der
Musik am Freiburger Münster läßt sich mit einiger Sicherheit bis zurück ins
14. Jahrhundert verfolgen. Das Jubiläum, das der Domchor 1988 feierte, betraf aber
nicht das 150jährige Bestehen eines Chores, einer organisierten Kirchenmusik am
Münster, sondern das des „Dom"chores. Und einen Domchor gibt es erst, seit das
Münster in Freiburg nicht mehr nur eine Pfarrkirche, sondern eine Bischofskirche
ist, seit das „Münster" zum „Dom" wurde. Die Bezeichnungen „Münster" und
„Dom", die in Freiburg scheinbar willkürlich nebeneinander verwendet werden —
so gibt es einen „Dompfarrer", einen „Domchor" und ein „Domkapitel", andererseits
aber ein „Münster", das auf dem „Münsterplatz" steht —, stehen nicht für einen
wie auch immer gearteten Bautyp der Kirche, sondern für eine Funktion. Die Kirche
des Bischofs ist der Dom, wenn auch das Gebäude selbst ein Münster war und ist.

Daß diese Unterscheidung zwischen „Dom" und „Münster" keine reine Wortklauberei
ist, sondern durchaus handfeste rechtliche Bedeutung hat, wird aus einem Gutachten
zur Finanzierung des Erzbischöflichen Gottesdienstes deutlich, das der Großherzoglich
Badische Ministerialrat Kirnberger am 22. Mai 1833 erstellte:
„Die Dom- oder Münsterkirche in Freiburg ist nun die Kirche für den erzbischöflichen
Kult, und der Herr Erzbischof deren Pfarrer. Diese Münsterkirche in Freiburg
hat (. . .) ihren eigenen Münsterfabrikfond, aus welchem die bauliche Unterhaltung
der Kirche und der Aufwand für den Pfarrgottesdienst bestritten wird; allein! hierzu
kömmt nun noch der weitere Aufwand für den erzbischöflichen Kult, und dazu kann
der Münsterfabrikfond in Freiburg eben so wenig verpflichtet seyn, als es der Mün-
sterkirchenfabrikfond in Constanz war, denn für den bischöflichen Kult in Konstanz
bestand der besondere Domfabrikfond, und obgleich dieser bischöfliche Kult nun in
einer anderen Kirche —, jetzt in der Münsterpfarrkirche zu Freiburg —, verrichtet
wird, so kann doch diese Ortsveränderung die Bestimmung des dem bischöflichen
Kult gewidmeten Domfabrikfond in Konstanz nicht alterieren, weil dem Münsterfabrikfond
in Freiburg ebenso wenig, als dem Münsterfabrikfond in Konstanz zuge-
muthet werden kann, die Kosten für einen besonderen, nicht den Pfarrgottesdienst,
sondern den erzbischöflichen Kult berührenden Aufwand zu tragen. Meine Meinung

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