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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 109
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0111
Anmerkungen zur Gründungsgeschichte der
Zisterzienserinnenklöster Wonnental und Günterstal

Von

Ernst Dreher

Die Statuten des Generalkapitels des Zisterzienserordens enthalten im Jahre 1237 den
folgenden Artikel: „Petitio abbatis Porta Coeli in Suevia de transferenda abbatia mo-
nialium ad locum commodiorem, exauditur."1 Der Abt von Tennenbach hat demnach
das Generalkapitel seines Ordens um die Genehmigung zur Verlegung eines
Frauenkonvents an einen passenderen Ort gebeten. Dem Antrag ist stattgegeben
worden.

An dem Beschluß fällt auf, daß der Name des Klosters, das verlegt werden soll,
nicht genannt wird. Nun hat Helmut Maurer in seiner Studie »Zur Frühgeschichte
des Zisterzienserinnenklosters Wönnental"2 die Vermutung geäußert, daß sich der
Beschluß des Generalkapitels auf das Frauenkloster Wonnental beziehe. Maurers Argumentation
können wir an dieser Stelle nur zusammenfassend referieren. Einzelheiten
sind dem zitierten Aufeatz zu entnehmen. Alfsgehend von einer Untersuchung von
Paul Zinsmaier3 stellt Maurer fest: „So scheint 1242 und 1244 die Zugehörigkeit
Wonnentals zu einem Orden offensichtlich noch ungewiß zu sein, bis dann 1245 vom
Papst die Aufnahme des Klosters in den Dominikanerorden angeordnet wurde; 1248
bis 1256 wird der Konvent zum erstenmal dem Zisterzienserorden zugerechnet, wohingegen
Wonnental 1259 bis 1261 als Dominikanerkloster bezeichnet wird, bis es
1262 zum zweitenmal und nun offensichtlich endgültig dem Orden der Grauen Mönche
angeschlossen ist."4

In Ergänzung zu diesen Feststellungen zieht Maurer drei Beschlüsse des Generalkapitels
der Zisterzienser aus den Jahren 1248, 1250 und 1251 heran. Sie enthalten
drei verschiedene Aufträge an die Äbte von Wettingen, Salem bzw. später Lützel, das
Kloster Wönnental zu besichtigen und zu prüfen, ob es für die Aufnahme in den Orden
geeignet sei; dabei wurde 1251 der Abt von Tennenbach als künftiger Vaterabt
des aufzunehmenden Klosters bestimmt. In Zusammenhang mit dem eingangs zitierten
Beschluß des Generalkapitels von 1237 bemerkt Maurer:5 „Ganz sicher ist nur,
daß mit der Männerabtei Tennenbach ein Frauenkloster verbunden gewesen sein
muß. Schwieriger ist jedoch schon die Frage nach dem Standort dieses Frauenklosters
vor seiner 1237 gestatteten Verlegung zu beantworten" Maurer räumt ein, daß
„wir von einem. .. Bestehen eines Frauenklosters im Tennenbacher Tal sonst nicht
das geringste wissen " Er bringt nun die Verlegung mit dem in Nidingen6 ansässigen
Frauenkloster in Verbindung und hält es für möglich, daß dessen Verlegung nach
Wönnental, die erst 1244/45 erfolgte, bereits im Jahre 1237 vorbereitet worden war.
Das Schwanken in der Zugehörigkeit zwischen Zisterziensern und Dominikanern

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