http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0079
2) Der Eintritt in die Bruderschaft hat innerhalb 3 Jahren nach Antritt oder Ankauf
eines Hauses zu geschehen. Sollte jedoch ein Hausbesitzer erst nach Verfluß dieser
Zeit noch Mitglied des Vereins zu werden wünschen, so hat derselbe eine kleine
Einlage zu entrichten.
3) Zieht aber Jemand aus derselben und entrichtet seine Gebühr fort, so bleibt es Mitglied
wie vorhin.
4) Zur Vorstadt gehörten die Häuser vom Martinsthor an bis zum Breisacherthor, die
Gerberau bis einschließlich der Stöcklemühle [Gerberau 28], die Fischerau einschließlich
die Bruckmühle [wohl identisch mit der Spitalmühle, Fischerau 2], der
Viehmarktsplatz, die Blumen-, Schlachthaus- und Hirschgasse, [heute: An der
Mehlwaage, Metzgerau, Humboldtstraße].5
5) Fortan sollen aber auch die, welche diesen Sommer in gerader Richtung hinter
dem jetzt abgebrochenen sogenannten Katzenthurm gebaut haben, wenn sie es
wünschen, aufgenommen werden.
Adelhauser Kirche. Vignette aus der Stadtansicht von Joseph Wilhelm Lerch, 1852.
(Stadtarchiv Freiburg, M 734/16842)
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