Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 78
(PDF, 29 MB)
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6) Gleich nach dem Tode eines Mitgliedes wird die Gebühr eingefordert.

7) Der sie sammelt, bezahlt die Kerzen, die hL Messen, den Sakristan und die Ministranten
.

8) Die 3 hl. Messen müssen gleich nach den Opfern gelesen werden, und zwar den
Tag nachher, wenn nicht ein Sonn- oder Feyertag dazwischen fällt, wo es dann den
folgenden Tag zu geschehen hat, und nur in der Klosterkirche Adelhausen.

9) Die Anverwandten erscheinen wie bei den Opfern, aber auch sämmtliche Mitglieder
sind anzuwohnen gehalten "

Das dem Urkundenbuch der Bruderschaft beigeheftete Exemplar der Erinnerungsschrift
von 1843 wurde für kleinere handschriftliche Einträge benutzt. Wenn ein Bruderschaftsmitglied
starb, wurde hinter dessen Namen ein Kreuzchen beigefügt. Beim
Tod des Hofkaplans Eduard Held erhielt der Verfasser der Erinnerungsschrift jedoch
einen besonderen Eintrag: „Den 23ten Jenner 1852 Mittags 12 Uhr starb unser Ehrenmitglied
, betrauert von Allen, an einem Hirnschlag schnell, H: Dompräbendar Held.
Ruhe sanft "

Pfarrer a, D. Felizian Engler griff in seiner „Geschichte des Klosters Adelhausen"
von 1859, in der er auch die „Bruderschaft zum ewigen Frieden" beschreibt, das abschließende
kleine Kapitel der Erinnerungsschrift noch einmal auf, indem er zitierte:

㤠6. Frommer Wunsch

Möge es den Nachkommen gefallen, schon nach 50 Jahren eine ähnliche Feyer zu
begehen, zumal, wenn einige der jetzigen Generation noch so viele Jahre erreichen
sollten; denn es ist unstreitig, wie eine solche Feyer den bürgerlichen und religiösen
Sinn befördert."6

Anmerkungen

1 H. Brommer, Freiburg Adelhauser Klosterkirche. Kleiner Schnell-Kunstföhrer Nr. 1090. Mün
chen 1976} S. 2/3.

2 Erzbischöfliches Archiv Freiburg, Handschrift 593, Urkundenbuch der Bruderschaft zum ewigen
Frieden in der Schnecken-Vorstadt 1842. Darin ist die kleine Druckschrift des Jahres 1843 zur Erinne
rung an das hundertjährige Jubiläum eingebunden; ein weiteres Exemplar findet sich in der Bibliothek
des Stadtarchivs Freiburg (Dwe 3720; s. auch Abbildung), Vgl. auch Felizian Engler, Geschichte
des Klosters Adelhausen/1859, S. 390/394: Stadtarchiv Freiburg, B 1, Nr. 111.

3 Erzbischöfliches Archiv Freiburg, Priesterkartei der Erzdiözese Freiburg.

4 Der Konvent der Freiburger Dominikanerinnen, der 1786 seine Klausur aufgeben mußte, eine Mädchenschule
eröffnete und 1811 dem „Regulativ für die kath. weibl. Lehr- und Erziehungs-Institute des
Großherzogtums Baden*' unterworfen wurde, bekam am 15. November 1867 den Auflösungsbefehl des
badischen Großherzogs zugestellt.

5 H. Flamm, Geschieht!. Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg i. Br. Bd. II: Häuserstand 1400 1806
(Veröff. aus dem Archiv der Stadt Freiburg L Br. 4) 1903. S. 63, 85. A, PoiNSlGNON, Geschichtl.
Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg i. Br. Bd. I: Straßen und Plätze (Ebd. 2) 1891, S. 80, 98, 132.
Nach dem Adreßbuch der Stadt Freiburg von 1843 waren die in der Bruderschaftsliste genannten Müller
Josef Kammerer und Andreas Ketterer Inhaber der „Stöcklin- oder Struben-Mühle" Gerberau 28
bzw. der Spitalmühle Fischerau 2.

6 Engl er, wie Anm. 2, S. 394.

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