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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0057
Hartmann Schopper —
Ein Poet des 16. Jahrhunderts

Von

Franz-Dieter Säuerborn

In Freiburg kam es im Jahre 1565, wie auch schon in früheren Jahren, zu Zwistigkei-
ten zwischen Studenten und Bürgern der Stadt. An Auseinandersetzungen mit den
Studenten waren neben Handwerkern und Kaufleuten auch Angehörige des Basler
Domkapitels beteiligt. Besonders hervorgetan auf studentischer Seite haben sich bei
diesen Unruhen der Niederländer Adrianus van der Stratten sowie ein Gerhardus
Brackenmannus. Hierüber geben die Senatsprotokolle der Universität und vor allem
der Liber Inquisitionum Auskunft.1 Auch die Ratsprotokolle der Stadt Freiburg lassen
einiges über die Schwierigkeiten zwischen den Bürgern der Stadt und der Universität
erkennen.2 Mehrfach wurden Studenten zu Kerkerstrafen verurteilt und bei
gröberen Verstößen der Stadt verwiesen. Im Falle ihrer unerlaubten Rückkehr wurden
sie erneut eingekerkert. Der erwähnte Adrianus van der Stratten konnte sich auch
durch eine Petition bei der vorgesetzten österreichischen Behörde in Ensisheim nicht
vor der Strafe der Ausweisung schützen.3 Er ging nach Basel, wo er im Juli 1566 an
einem Raufhandel zwischen Bürgern und Studenten beteiligt war.4

Am 22. September 1565 beschloß der Senat der Universität Freiburg, daß der aus
Neumarkt in der Oberpfalz stammende Hartmann Schopper, weil er ein unerträglicher
Mensch sei und Gott und den Menschen zur Last falle, wegen mehrfacher Exzesse
und Tumulte von der Universität zu verweisen sei. Zuvor solle er jedoch eine
Kerkerstrafe von vierzehn Tagen ableisten, Urfehde schwören und eidlich versichern,
später niemals ohne Wissen und Kenntnis der Universität nach Freiburg zurückzukehren
.5

Uber den Poeten Hartmann Schopper ist bisher nur wenig bekannt.6 Seine Herkunft
aus Neumarkt in der Oberpfalz gibt er stets bei der Nennung seines Namens
an: Autore Hartmanno Schoppero Noviforense Norico. Sein Geburtsjahr 1543 läßt
sich den letzten Zeilen seiner in lateinischen Versen geschriebenen Passionsgeschichte
entnehmen:

Bis duo Schopperus cum lustra peregerat: ista
Finiit in mortem carmina Christi tuam*

Anno M.DXXIIL1

Am 5. Juni 1554 wurde er an der Universität in Heidelberg immatrikuliert. Aufgrund
seines jugendlichen Alters durfte er noch keinen Schwur leisten, sondern er
mußte anstelle des Schwurs die Hand erheben. Den Schwur holte er 1559 nach.8

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