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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0076
sie den Andres Lutz aus Gundelfingen sozusagen in Erzwingungshaft nahm. Alle
Einwendungen aus Emmendingen, der Inhaftierte sei unschuldig, verhallten fruchtlos
. Insofern sich der Vorfall nicht auf einen jüngeren Holzdiebstahl bezog, war Frei-
burgs Vorgehen nicht ganz grundlos; die Namen aller drei Gefangenen finden sich
auf der Liste der Beschuldigten von 1592. Lutz hatte auch schon 15 Gulden abbezahlt,
für den Rest konnte oder wollte er nicht mehr aufkommen, und der Gundelfinger
Vogt bestärkte ihn darin, was letztlich aber wohl nichts half.

Die Beschwerde im August des Jahres 1602, als erneut zwei Bauern des Holzfrevels
beschuldigt wurden, verband die Stadt zugleich mit dem Vorschlag eines Untergangs
entlang der gemeinsamen Grenze, da zahlreiche Grenzsteine umgestürzt seien. Der
Emmendinger Verwaltung eilte es aber mit einem so aufwendigen Vorhaben nicht.
Zwischenzeitlich fuhren einige Bauern aus Gundelfingen, immer dabei die schon bekannten
Ramstein und Leimenstoll, weiterhin fort, aus dem Wald Holz zu holen, Eicheln
aufzulesen und in dem als Grenze fungierenden Schoppach Fische und Krebse
zu fangen, so daß nochmals aus Freiburg eine ernstliche Mahnung erfolgen mußte,
dem Treiben endlich ein Ende zu machen. Obwohl das Oberamt im März trotz eingezogener
Erkundigungen nichts Genaueres in Erfahrung gebracht hatte, außer daß in
dem Ort die Nahrung gering sei, wurde der Gundelfinger Vogt jetzt endlich aufgefordert
, seine Stabsangehörigen nachdrücklich zu ermahnen, sich künftig solch uner-
wünschter Ubergriffe zu enthalten. Im April 1603 war es dann soweit: Zwei markgräfliche
Beamte, der Forstmeister Hans Schütz und der Renovator Matthias Welper,
führten den Augenschein durch. Dabei beteuerten die befragten Bewohner von Gundelfingen
und Vörstetten, daß über den Grenzverlauf zu Freiburg keine Differenzen
bestünden, und das, obwohl sich ein Grenzstein nur mit dem Stadtwappen versehen
im Vörstetter Bann befand, also offenbar einseitig errichtet worden war. Strittig war
lediglich die Weidenutzung, welche sie sich aus Einfalt hätten abluchsen lassen.26
Während sich die Vörstetter Gemeinde mit der Stadt arrangiert hatte, wie die ununterbrochene
Reihe der Weidereverse belegt, war Gundelfingen erbost darüber, daß
sein Entgegenkommen in der Straßenunterhaltung von Freiburg nicht honoriert worden
war. Die Beamten schlugen deshalb in ihrem Bericht nach Durlach der markgräflichen
Regierung vor, parallel zur Landstraße einen separaten Weg zwischen der
Schoppachbrücke und dem Ortsetter anzulegen und mit zwei Grendeln (Schlagbäumen
) abzusperren, durch welches Mittel die von Freyburg die Landstraß wol selbst
erhallten müssten, und villeicht hierdurch zur Gleichheit gebracht werden möchten.
Diesem kostspieligen wie offensiven Vorschlag versagte die Durlacher Regierung
schon aus politischen Rücksichten ihre Zustimmung. Sie war auf einen gütlichen
Ausgleich bedacht. Tatsächlich hören die Freiburger (schriftlichen) Beschwerden danach
auf.

Mit der Festlegung der Territorialgrenze entlang dem nördlichen Mooswald war
für Markgraf Ernst Friedrich, der seit dem Vormundschaftsstreit wegen der Herrschaft
Hochberg 1590 und der Besetzung der baden-badischen Markgrafschaft 1594
weniger denn je an einem Konflikt mit dem Kaiserhaus interessiert sein konnte, ein
lästiger Anlaß permanenter Sticheleien aus der Welt geschafft.27 Die beiden Grenzgemeinden
aber hatten endgültig jegliche Ansprüche, sei es nun auf Besitz oder Nutzung
des so bequem erreichbaren Waldes, aufgeben müssen.

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