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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0085
So trieben die Gundelfinger Bauern auch weiterhin ihre Schweine zur Mast in den
Herzogenwald, allerdings, wie Schenk 1624 geltend machte, ohne einen Rechtsanspruch
. In diesem Jahr hatte er ihnen den Zugang nicht gewährt und die Bauern, die
nach der Gewohnheit der letzten Jahre hinauffuhren, für ihren Frevel mit einem
Strafgeld belegt. Auf Anfrage wies das Oberamt zu Emmendingen den örtlichen
Stabhalter Oswald Scherenberger am 9. Oktober a. K. an, mit der Eckeriternte fortzufahren
und sich wegen der entstandenen Gerichtsspesen an Schenk zu wenden, da der
Vergleich von 1617 bis dato noch nicht bestätigt worden war. Die Obrigkeit des Wildtals
wollte davon aber nichts mehr wissen, sondern griff in zwei Schreiben vom Oktober
und Dezember 1624 nahezu wortgleich die Argumentation des Gabriel von Bollschweil
von 1591 /92 auf. Ein Kompromiß war nicht in Sicht, solange das zentrale
Dokument, die Urkunde von 1349, als Beweismittel umstritten blieb. Angezweifelt
wurde nicht nur deren Echtheit, sondern auch — sicher ist sicher — ob sich die darin
verbriefte Allmendnutzung des Waldes nur auf das Holz oder auch auf das Eckerit
erstreckte. Bei diesen Ungereimtheiten setzten die Gundelfinger Bauern, oberamtli-
cherseits autorisiert, ihre Ansprüche im Oberen Wald entschlossen durch.

Mit den Ereignissen im Herbst 1628 erreichen die Auseinandersetzungen ihren Höhepunkt
. Vorausgegangen waren mehrere schlechte Erntejahre, und so richteten sich
die Erwartungen hoffnungsvoll auf die diesjährige Waldweide. Am Morgen des 14.
Oktober 1628 a. K. erschienen der Vogt und ein Mitbürger aus Gundel vor den
Toren der Burgvogtei Emmendingen. Man habe tags zuvor das Eckerit im Oberen
Wald beschaut und gott lob ein gutt Eckerich undzimlicheNoturfft befunden. Die Gemeinde
sei daher entschlossen, dasselbe noch diese Woche zu schlagen. Man habe
aber in Erfahrung gebracht, daß die Obrigkeit im Wildtal ihre Bauern zum Kauf des
Eckerits gezwungen habe, und da diese bereits heute mit der Ernte beginnen wollten,
erwarte man vom Oberamt dringend Anweisung, wie man sich bei dem zu erwartenden
Zusammentreffen mit den Wildtaler Bauern verhalten solle. Ein Ersuchen beim
Junker im Wildtal erübrige sich, weil dieser bekanntermaßen ihnen nur das Holz zugestehe
; darauf verzichten könne die Gemeinde aber nicht, wie dan auch diß so fast
ein Haupt Eckerich ist. Der Vogt erwartete eine amtliche Rückendeckung, ob wir sie
(sc. die Schweine) mit Gewalt und gewerter Hand in den Wald treiben sollten, wie
es schon vor Jahren der Fall gewesen sei. Das Amt beschied die vor dem Tor Wartenden
, die Gemeinde solle das Eckerit schlagen, die anderen Bauern aus dem Wald verjagen
und über den weiteren Hergang berichten.

Schon am nächsten Tag informierte eine erneute Abordnung das Amt über die
jüngsten Ereignisse: Wie erwartet hatten die Wildtaler Bauern ihre Schweine in den
Wald getrieben. Nachdem man sich wechselseitig mehrmals das Vieh hinausgejagt
hatte, entspann sich ein lebhafter Wortwechsel, in dessen Verlauf die markgräflichen
Bauern ihre — nicht unberechtigte — Befürchtung zum Ausdruck brachten, daß der
Junker im Wildtal unsern Eckerich will helffen verderben und aufetzen, und daraus
nachmahlen eine ewige Gewonheit und Gerechtigkeitt machen und zu letzt gar umb
Walt und Eckerich, so es ihm möglich, bringen würde. Der Wildtaler Vogt solle deshalb
seinem Junker anzeigen: Ehe wir Gundelfinger diesen Walt, das Eckerich und
andere darzugehörige Gerechtigkeiten lassen wolten, ehe wolten wir Leib und Leben,
Gutt und Blutt darüber lassen und daran setzen. Da absehbar war, daß es bei Verbal-

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