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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0103
51 GLA 229/114119 fol. 1—6, Extrakt aus dem Teilbuch vom 19. April 1611.

52 GLA 229/114119 fol. 2; vorbehaltlich Feuer- und Wasserschäden versprach der Rat die getreuliche
Aufbewahrung; StadtAF A 1 XIV Fürsten u. Herren, Schnewlin b) Bernlapp v. Bollschweil, 1611 Sep
tember 5.

53 Zum folgenden GLA 101/129.

54 Noch 1598 waren keine herrschaftlichen Fronen der Wildtaler Bauern festgesetzt; Stolpnagel (wie
Amn. 5) S. 65.

55 Der Vergleich von 1478 war gänzlich zugunsten der herrschaftlichen Verfügungsgewalt modifiziert
worden. Seit 1623 hatten alle Waldeigentümer ihre Nutzung des Eckerits 14 Tage vor Michaelis (29.
September) bei der Wildtaler Herrschaft anzumelden und auf deren Bescheid zu warten; GLA
61/13160 fol. 96.

56 Für 1597 vgl. GLA 66/9714 fol. 69; GLA 229/114123 fol 6.

57 GLA 229/117284 foL 345.

58 Nach wiederholten Klagen entschied 1630 die vorderösterreichische Regierung den anhängigen Prozeß
zugunsten des Zähringer Patronatsherrn, des Klosters Allerheiligen zu Freiburg; ebd.; GLA
229/117285; GLA 229/114152.

59 GLA 811; GLA 82 Nr. 1 fol. 3; GLA 83 Nr. 3 fol. 4; zur Problematik allg. vgl. W. Schulze, Oberdeutsche
Untertanenrevolten zwischen 1580 uund 1620. Reichssteuern und bäuerlicher Widerstand, in:
Bauer, Reich und Reformation (FS Günther Franz zum 80. Geburtstag), hg. v. P. Blickle, 1982, S.
120—147, hier S, 127 f; Ders., Deutsche Geschichte im 16. Jahrhundert, 1987, S. 205.

60 GLA 229/114119 fol. 7 f; am 21. Mai 1631 hatten sich Gemeinde und Obrigkeit zu Ensisheim verglichen
. Das Dokument darüber ging aber in den Wirren des Krieges verloren, zum Schaden der Gemeinde
. Sie konnte 1654 in einem erneuten Prozeß gegen ihren jetzt beroldingischen Ortsherren die
Verschlechterung ihrer rechtlichen Situation gegenüber 1631 nicht beweisen und mußte sich abermals
auf einen Vergleich einlassen.

61 Kunigunde hatte am 12. Juni 1626 im Haus „Zum Ritter" wegen Minderung ihrer herrschaftlichen
Einnahmen aus den wildtaüschen Gütern ihrer Schwester geklagt; GLA 229/114119 fol. 5.

62 Zum folgenden GLA 229/36330 II, hier Schenk v. Castell/Giel v. Gielsberg an Oberamt Emmendin
gen, 24. Oktober 1617 n.K.

63 GLA 229/36330 II, Vogt und Gemeinde Gundelfingen an Oberamt Emmendingen, 20. Oktober 1628;
unterm 30. Oktober n. K. berichtet auch das Wildtaler Gerichtsprotokoll von den ersten Handgreiflichkeiten
; GLA 61/13160 fol. 160.

64 Jenem Schönemeier Christian Hacker wurden 1626 zwei seiner sechs Ochsen aus dem Pflug gespannt,
weil er am Ostermontag auf dem sogenannten Talacker arbeitete, der aufgrund der unklaren Gemarkungsgrenzen
von der Herrschaft im Wildtal beansprucht wurde, obwohl der Schönehof selbst in der
markgräflichen Exklave Reutebach lag. Zwar verbot auch die evangelische Religion die Arbeit an diesem
Feiertag, nur, nach dem Kalender alten Stils war es eben ein ganz gewöhnlicher Montag* Der
Bauer war nur das Objekt, das Gelegenheit bot, durch die Ausübung landesherrlicher Rechte die territoriale
Feinabstimmung auszufechten. Dem Schönemeier half diese Einsicht wenig; auf eine Rückgabe
oder Entschädigung seiner beiden als Zugtiere so wichtigen Ochsen konnte er zu seinen Lebzeiten
kaum noch hoffen. Ein Ausgleich scheint erst 1658 erzielt worden zu sein; GLA 229/36462. Selbst
nachdem 1700 die evangelischen Fürsten ebenfalls den „verbesserten" Kalender eingeführt hatten, kam
es auch noch danach aufgrund der anderen Osterberechnung (bis 1776) zu Divergenzen, zuletzt 1744,
als prompt die territorialen Grenzirrungen zwischen dem Fürstbischof von Bamberg und dem Markgrafen
von Bayreuth-Kulmbach bis vor den Reichstag getragen wurden; GLA 50/636.

65 GLA 61/13160 fol. 160.

66 GLA 229/36330 II, Bericht des Gabriel Förster, 26. Oktober 1628. Zu Itel Joß v. Reinach vgl. Kindler
v. Knobloch (wie Anm. 50) HI, S. 452; nach M. Wetzel, Waldkirch im Elztal, Stift, Stadt und
Amtsbezirk, Bd. 1, 1912, S. 387 f., Obervogt der Kameralherrschaft Waldkirch 1610—1634. Die elsäs-
sische Familie von Reinach hatte seit Mitte des 16. Jh. Güter in Gundelfingen, Wildtal und Zähringen;
dazu L. Roux, Les Archives de la Familie de Reinach, Colmar 1961, S. 247, Nr. 261, Fase. 8—15,
42. Die zunehmenden Verflechtungen zwischen elsässischer und Breisgauer Ritterschaft bei D.
Speck-Nagel, Die vorderösterreichischen Landstände im 15. und 16. Jahrhundert, Diss. Freiburg
1989, S. 559.

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