Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 33
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0035
Berghoheit und Ausübung des Bergregals
vom 13. bis 15. Jahrhundert

Die Frage der Regalhoheit im Möhlintal läßt sich vom vermutlichen Ende des dortigen
Bergbaus im 15. Jahrhundert her in einer Retrospektive einigermaßen verläßlich
bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Einen sehr guten Einstieg bieten hierbei die
Belehnungen, die Herzog Albrecht von Osterreich am 30. Oktober 1444 in Breisach
für Thomas Snewlin Bernlapp von Bollschweil und auch für dessen beide Brüder
Hans Rudolf und Hans Lapp erneuerte. Das gleiche gilt für jene Belehnung, welche
Herzog Sigismund am 2. Mai 1472 in Innsbruck für Thomas Snewlin Bernlapps
Sohn Hans und für dessen Brüder Jörg, Friedrich und Gabriel wiederholte. Von diesem
Vorgang blieb der Revers des Hans Snewlin Bernlapp erhalten.13

In der Beschreibung der Objekte sind die beiden Dokumente so gut wie identisch
und die räumliche Ausdehnung des Wildbannlehens der Snewlin Bernlapp im 15.
Jahrhundert eindeutig gesichert. Der Komplex wird als ein erbliches österreichisches
Mannlehen gekennzeichnet. Er umschloß den dinkhofzu witnaw mit aller seiner zu-
gehorung. Das ist Bolswilr das Sloss vnd die dörffer Bolßwün Seiden, Bieczig Höfen,
witnaw vndAw mit gericht vnd lewten, Zwing, Bennen vnd mit namen den kirchen-
sacz zw witnaw. Item die zins zu Hirtzmaten vnd die güter im weilerbach, welches
ihre Vorfahren innegehabt und über lange Zeit hergebracht hätten.

Schließlich folgt der für unsere Betrachtung entscheidende Passus: Item die wilt-
benn zu Bolswilr vnd in andern iren gerichten mit Bergkwerck, Vischentzen vom
Hwenstein [sicl jbiz herüber an der von Stauffen wiltbenn vnd der wasser seihen hin-
auffvncz vif die Die$se\\m\ut vnd bei Hanns Bruckers haws vberab bis gen Oberried
zu der äbelbrucken. vnd zu der andern Seiten an d[c]n Schonberg hinumb an vffhew-
ser bann vnd darüber vncz an den Brunnberg, mit namen die wiltbenn an dem
Brunnberg mit dem Bergwergk vnd aller Zugehord zu beiden Seiten hinein vncz zu
der äbelbrucken, Vnd waz auch wiltbenn zwischen den gescheiden gelegen sind, gehörend
in daz lehen.

Hier wird eine kleine Einlassung notwendig, um zu einem besseren Verständnis
der Bedeutung des in den Dokumenten benutzten Begriffs Wildbann zu gelangen.
Daß der Wildbann im Bereich des südlichen Schwarzwalds im Mittelalter auch das
Bergrecht mit einschloß, hat seinen Ursprung in der nachträglichen Verfälschung des
Basisdokumentes von 102814 durch das Hochstift Basel in der zweiten Hälfte des 12.
Jahrhunderts. Dabei wurde aus den originalen Venas etfossas argenti ein venationes
et argenti fodina, also eine Kombination der „Wildbänne und Silberberge", die seit
der „frisierten" und auf 1139 datierten Bezugnahme auf die Originalverleihung von
1028 später allgemein im Bergbau des südlichen Schwarzwaldes gültig wurde.15

Vom 9. Mai 1396 hat sich eine Verleihungsurkunde Graf Konrads von Freiburg
über die Grube ze dem Eyterberg (bei Aitern unweit Schönau) erhalten, woran der
Graf ein besonderes Ingesigel, daz vber die wiltbenne gehöret, gehenkt hatte,16 Die
frühesten Rechnungen Österreichs nach der Übernahme der Bergrechte um 1398/99
führten dementsprechend die Einnahmen aus dem Bergbau meist unter der Rubrik
Wildbann auf. Als Beispiel diene die Rechnung für 1407: Item So ist gefallen von den
Wiltpennen Im Anno CCCCVIP zu Tottnow an den rechten, winkoffen vnd den He-

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