Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 34
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0036
benen vnd von dem alten Tail [- Grubenteil der dortigen alten froner, hier wohl der
freigebaute Teil der Herrschaft] IIcXV Ib. IX s. VIII d stehlt

Bemerkenswert ist die weite Ausdehnung des Wildbann-Lehens, über welches die
Snewlin Bernlapp in den erwähnten Dokumenten von 1444 und 1472 verfügten. Als
Ausgangspunkt diente der oben als Westpunkt der Bollschweiler Banngrenze vorgestellte
Huwenstein. Von hier folgt die Linie der südlichen Wasserscheide des Möhlintals
bergwärts, schließt die Gemarkung von Geiersnest/Sankt Ulrich ein und erreicht
auf der Höhe des Schauinslandmassivs als zweiten Eckpunkt das Haus des
Hans Brucker beim Diesselmuot, d. h. auf der alten Banngrenze zwischen der Britz-
nach (Obermünstertal) und der Vogtei Oberried (heute Hofsgrund).

Von hier zieht sich die Grenze quer durch den alten Oberrieder Vogteibezirk über
heute Hofsgrunder Boden hinab zur Üblen Brücke, die im Bereich der heutigen
Hohen Brücke am Eingang des Wilhelmer Tales stand und bei welcher nach Aussagen
des alten Oberrieder Dingrodels die Bannwälder gegen den heutigen Notschreipaß
zu und um den Steinwasen begannen.18

Auf der Gegenseite schwingt die Linie vom Bollschweiler Huwenstein durch den
Rand der Gebirgswaldzone zum Schönberg als einem weiteren Eckpunkt hinüber,
streift dann am Vorbergrand an Uffhausen (St. Georgen) vorbei und schließt im
Süden Freiburgs den Brunnberg (Brombergkopf) mit seinem damaligen Bergwerk
mit ein, um dann offenbar über den Kybfelsengrat und den Schauinslandgipfel wie-
der hinunter ins Bruggatal zur Üblen Brücke zu gelangen. Mit andern Worten, das
Kapplertal und die südlichen Ränder des Kirchzartener Beckens blieben ausgespart,
denn sie waren Teil eines weiteren Wildbann- bzw. Bergwerkslehens, welches nachweislich
anderweitig verliehen war, wie wir noch sehen werden.

Die vorgestellten Grenzen des Snewlinschen Lehensbezirkes verlaufen in Teilen
auf althergebrachten Marken, welche schon in Grubenkonzessionen des 14. Jahrhunderts
stehen: so wird das Revier Birkiberg 1329 vom Huwenstein bis zur Gemarkung
von St. Ulrich verliehen. Auf der Ostseite des Schauinslandes taucht die
Strecke in dem tal ze Oberriet von der vbelen brugge vfvnz an die scheide egge ... in
den snesleiphinen als östliche Begrenzung der Konzession der Froner zem Grinde in
den Jahren 1332 bzw.1343 auf. Hierbei sind die Scheide egge und das 1444 erwähnte
Haus des Hans Brugger auf dem Diesselmuot als örtlich nahezu identisch zu betrachten
.19 Schließlich fällt auch die nördliche Begrenzung der Wildbannscheibe
vom Schönberg bis zur Wiehre zum Teil mit einer Marklinie zusammen, nämlich mit
der Südgrenze des alten Basler Wildbanns in der Freiburger Bucht. Dies bedeutet,
daß in der größeren Wildbannscheibe mehrere ältere Reviere zusammengefaßt worden
sind, deren äußere Ränder in Teilen als Grenzen des größeren Komplexes fortlebten
.

Parallel zu dem Snewlinschen Lehen vergaben die Herzöge von Österreich im
südlichen Schwarzwald im 15 Jahrhundert weitere Wildbann-Lehen. Bekannt ist das
Lehen der Herren von Staufen von der Grenze des Klosters St. Trudpert am Etzenbach
im vordersten Münstertal bis gegen die Wasserscheide über der Bollschweiler
Banngrenze. Es umschloß den Kirchhofer, Ambringer und Ehrenstetter Grund und
wurde bei den Snewlin-Bernlappschen Verleihungen 1444 und 1472 als benachbart
bezeichnet. Das Wildbann-Lehen im Britznachtal (Obermünstertal) erstreckte sich

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