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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 38
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gebiet des benachbarten kleinen Leimbachs. Außerdem fällt auf, daß mit dem Birki-
berg-Lehen offenbar nur die südliche Talseite der Möhlin, nicht aber der nordseitige
Gegenhang mit den kleineren Erzvorkommen etwa im Goldengründle einbezogen
war. Auch der Bereich von St, Ulrich mit Geiersnest blieb ausgespart; dort waren allerdings
auch keine Erzvorkommen bekannt. Hermann Nehlsen suchte - wie ich
meine, zu Unrecht - den 1329 erkennbaren straßbergischen Lehensbezirk Birkiberg
samt Leinbach vom bischöflich-straßburgischen Mannlehen Birkiberg, worauf sich
gewisse Bergrechte des Johann Snewlin Gresser 1347 gründeten, räumlich abzusetzen
, wobei er Gressers Unternehmungen in den Bereich unter der Burg abdrängt.27
Darauf wird bei der Untersuchung der bischöflich-Straßburger Rechte näher eingegangen
.

Das 1329 übertragene Bergwerkslehen schloß formelhaft all das mit ein, swas dar
zuo höret, d. h. Weg und Steg, Wasser und Holz, Wunne und Weide. Eigentlich zählte
dazu, wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, das Berggericht, das gericht vfder leiti.
Denn Snewlin Bernlapp nahm ja stellvertretend die Rolle des Bergherren, hier der
Gräfin bzw. ihres Sohnes wahr: also das er die selben silberberge hinnan hin an unsere
beider stette lihen soL Margarethe und Graf Imer sicherten dem Snewlin Bernlapp
zu, alles, was er an ihrer Statt der selben silberberge ieze verlühen het oder noch
lihet, stete hany d.h. respektieren zu wollen. Dies setzt voraus, daß Snewlin auch
schon bisher über das Bergwerkseigentum im Bereich Birkiberg verfügen konnte.
Worin die Gegenleistung Snewlins bestand, bleibt unerwähnt. Doch wissen wir, daß
im allgemeinen einmal des Jahres zur herrschaftlichen Ausbeute ein Samstag eingeräumt
wurde, die sogenannte Hebi. Dies wurde z. B* im Fall einer parallelen, wenn
auch gut 60 Jahre späteren und oben auszugsweise zitierten Regalbestätigung des
Grafen Konrad von Freiburg vom 16. März 1392 an die Herren von Falkenstein im
Dreisamtal betont.28

Wo leiteten nun die Grafen von Straßberg ihre doch überraschenden Bergrechte
her, und wie lange konnten sie diese behaupten, ehe sie in der zweiten Hälfte des 14,
Jahrhunderts an die Grafen Egen und Konrad von Freiburg fielen?

Gräfin Margarethe von Straßberg stellte sich 1329 nicht nur als die Witwe Graf
Ottos von Straßberg vor, sondern als des Grauen Heinrichen von Friburg seligen toh-
ter. Graf Heinrich hatte mit Egen IL, seinem älteren Bruder, im Jahre 1272 das Breis-
gauer Silberberglehen des Bischofs von Basel, vielleicht auch die anderen Bergrechte
, die sich auf die königliche Verleihung von 1234 gründeten (Flußgebiete der
Wiese, Dreisam und Elz), in Gemeinschaft übernommen. Später teilten sie ihre Silberberge
unter sich auf. Margarethe hatte als Erbtochter des Grafen Heinrich mit
ihrem Gemahl Otto von Straßberg seit 1303 die Herrschaft Badenweiler als territorialen
Rückhalt inne. Nach Graf Ottos Tod trat alsbald der Sohn Imer von Straßberg
als Mitinhaber der Herrschaft auf. So bezeichnete der letztere sich z.B. 1332 selbst
als Graue Imer von Straßberg, herre ze Baden (= Badenweiler).29 Eine Notiz im Archiv
der Bischöfe von Basel läßt um 1345 erkennen, daß Graf Imer die Bergrechte
über einen Teil der Silberberge im Breisgau als bischöfliches Lehen wahrnahm, und
dieser Teil war seiner Burg in Badenweiler zugeordnet: Item Ymerius, comes de
Straszburg [sie!] habet infeodum montes argenti, quos habet in Brisgoya, spectan-
tes ad Castrum suum Baden. Ubertragen ins zeitgenössische Mittelhochdeutsche lau-

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