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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 39
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0041
tet dies etwa so: Graue Imer von Strazberg hat ze lehen die silberberge im Brisgowe,
die an die bürg ze Baden hörent.30

Die Rechtsbasis des an die Burg Badenweiler geknüpften Silberberg- und Wildbannlehens
unterliegt demnach keinem Zweifel. Es zählte zu dem auf die Urkunde
von 1028 zurückgehenden Anspruch des Basler Hochstifts und bildete einen wesentlichen
Teil jener Hälfte, die Graf Heinrich von Freiburg von seinem älteren Bruder
Egen bei der Realteilung der bis dahin gemeinsamen Bergreviere erhalten hatte.
Er hatte sich in Badenweiler seine eigene kleine Herrschaft eingerichtet, wo er auch
am 10. Mai 1303 verstarb und begraben wurde.31

Die zu Heinrichs Teil gehörenden Silberberge reichten anscheinend weit über das
Revier um Badenweiler hinaus, denn er bezog offenbar das Möhlintal mit dem Bir-
kiberg trotz seiner Nähe zu Freiburg mit ein, wie die nachmalige Verleihung durch
Graf Heinrichs Tochter und Enkel 1329 anzeigt; die Gruben im Möhlintal wären
dann in der bischöflichen Notiz von 1345 pauschal unter dem Komplex der von der
Burg Badenweiler abhängigen verstanden worden, ohne daß dies spezifiziert werden
mußte. Zugleich wurde mit Badenweiler ein zweites bedeutendes Stück aus dem Gesamtkomplex
des Basler Silberberglehens im Breisgau als besonderes Teillehen behandelt
, nach dem schon in der späten Zähringerzeit die Reviere um Sulzburg als Regalbezirk
der Herren von Üsenberg eine Sonderstellung eingenommen hatten. Es
scheint nicht so, daß Graf Heinrich weitere Ansprüche durchsetzen konnte, die über
seinen Anteil an den Basler Silberbergen - also Badenweiler und Birkiberg - hinausgingen
. Bezeichnenderweise spricht nämlich Graf Egen schon 1286 bei den Vorverhandlungen
zur Ehe seines Sohnes Konrad mit der Tochter Herzog Friedrichs von
Lothringen nur von den Einkünften, welche er und sein jüngerer Bruder Konrad, der
Pfarrektor von Freiburg, aus den Silbergruben gewannen. Heinrich wird schon gar
nicht mehr als Beteiligter erwähnt.32 Birkiberg allein hätte jedenfalls, wenn es nicht
zu den Basler Lehen gerechnet und aus einem anderen Grund Graf Heinrich zugesprochen
worden wäre, die in Graf Egens Hand verbliebenen ergiebigen Reviere in
den Einzugsgebieten von Dreisam und Wiese nicht aufwiegen können.

Der Übergang der Bergrechte Heinrichs auf seine Erbtochter Margarethe und die
Grafen von Straßberg war im übrigen keineswegs reibungslos verlaufen. Margarethes
Gemahl Otto von Straßberg führte schon im Sommer 1303 in Nürnberg Klage
vor dem Hofgericht König Albrechts: Graf Egen von Freiburg behindere ihn mit Gewalt
und ohne Recht an den silberbergen in Brissigoe, die da lehen sint von dem
bischtum unde von dem bischof von Basel. Die Berge seien gerichtlich zu Gewinn
und Verlust an die edele frowe fro Margarete, sin elich wirtin, graven Heinrichs seligen
tohter von friburk übergeben worden. Der Hofrichter Graf Hermann von Sulz
entschied damals, Graf Egen dürfe den Gerichtshof des Königs erst verlassen, wenn
er sich mit Otto in die vorgenanten Silberberge teile, d.h. diesen als Gemeinder, also
Mitinhaber des Basler Lehens anerkenne, wie das zuvor Graf Heinrich gewesen
war.33

Gleichwohl zog sich die Angelegenheit noch eine Weile hin. Graf Egen machte
geltend, daß auf den Basler Silberbergen Verbindlichkeiten lasteten, die ihm als Sicherheit
gewisse Rechte einräumten, worauf unten näher eingegangen wird. Ende
Oktober 1309 wurde ein neuer Rechtstag auf Ostern 1310 in Neuenburg anberaumt.

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