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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0043
Jahre später. Ein Freiburger Schiedsgericht bestätigte die Position Graf Konrads IL
von Freiburg: weder er noch sein Vater Egen II. hätten irgendwelche Besitztitel auf
dem halben Teil der Silberberge, dem Teil graven Heinriches seligen besessen. Die
Kläger müßten glaubwürdige Zeugen und schriftliche Beweise vorbringen, daß Kon-
rads Bergwerksverleihungen ihnen großen Schaden auf dem Anteil des Grafen Hein-
rieh einbrächten; die Rede war von tausend Pfund Pfennigen! Nach einer Frist von
genau sechs Wochen wurden die Gläubiger mangels Beweisen abgewiesen.37

Auf das Revier Birkiberg angewendet, heißt dies, daß nach wie vor Imer von
Straßberg und nicht Konrad von Freiburg dort der übergeordnete Bergherr war,
während die Snewlin Bernlapp weiterhin auf der unteren Ebene die Verleihungen
von Grubenrechten vollzogen.

Am letzten Oktobertag desselben Jahres 1349 fällten die gleichen Richter, wenn
auch nur der merer teil unter uns, also nicht einstimmig, ein weiteres Urteil. Hinfort
sollten die Brüder Meinwart und Otto von Tottighoven als Kläger den Grafen Konrad
von Freiburg ungeirret... lassen an sinen Samestagen, an sinen isen teilen, an
sinen winkouffen und an sinen apprüchen. Stattdessen verwies man sie mit ihren spezifizierten
Forderungen auf die Straßbergische Hälfte: und sont si im sibentzig pfunt
heben (einnehmen) uf graf Heinriches teil, wozu auch das Birkiberg-Revier gehörte
.38 Konrads 1322 noch bekundete Bereitschaft, seinen Teil zur Tilgung der alten
Schuld beizutragen, sollte fortan nicht mehr gelten»

Nach dem Tod Graf Imers von Straßberg gab es nochmals Auseinandersetzungen
um das Basler Wildbann- und Bergbaulehen im Breisgau. Als Straßberger Erben traten
nämlich die Grafen Konrad, Heinrich und Johann von Fürstenberg auf, deren
Mutter Verena ebenso wie Imers Mutter Margarethe von Straßberg eine Tochter des
Grafen Heinrich von Freiburg gewesen war. Der Bischof von Basel verlieh nun Graf
Egen III. von Freiburg, dem jüngeren Sohn Konrads IL, und den drei Fürstenbergern
gemeinschaftlich die Wildbänne und Silberberge im Breisgau. Damit zeigte sich
aber Egen keineswegs einverstanden. So wurde am 4. 7. 1364 festgelegt, daß zwar
dieses Lehen gemeinschaftlich zu tragen sei, Egen aber nunmehr drei Teile, die Für-
stenberger nur ein Viertel erhalten sollten.39 Vermutlich wurde Graf Egen III. damals
Bergherr im Möhlintal auf der oberen Ebene, spätestens jedoch durch den Ankauf
der Herrschaft Badenweiler aus der Hand der Fürstenbergischen Brüder, was mit
den 1368 durch die Preisgabe der Stadt Freiburg gewonnenen Geldern möglich
wurde.

Das Basler Wildbann» und Silberberglehen der Grafen von Freiburg

nach dem Verlust der Stadt Freiburg bis 1398

Graf Egen III. von Freiburg starb am 28. 8. 1385, und der gerade 10jährige Sohn und
Nachfolger Konrad IIL hatte Mühe, von der schwachen Machtbasis der Herrschaft
Badenweiler aus die Berghoheit im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Im Einvernehmen
mit dem Bischof von Basel nahm Konrad am 6. 11. 1387 bei der Neube-
lehnung mit dem Breisgauer Wildbann- und Silberberglehen seinen Schwager, den
Markgrafen Rudolf IIL von Hachberg-Rötteln, zum Mitbeständer an und sicherte
seinem neuen Partner im folgenden Jahr als jährliche Pauschale zwei Mark Silber

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