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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 42
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und einen Habicht ab den Wiltbennen und Silberbergen zu. Damals wurde erstmals
der Geltungsbereich des Lehens ausdrücklich auch auf die innere Gebirgszone ausgedehnt
: wo die denne sind uff dem Schwartzwald.40 Es war dann nur folgerichtig,
wenn schließlich 1394 nach dem Amtsantritt des Bischofs Konrad Münch bei der
Lehenserneuerung ausdrücklich die Mannschaft, die Wildbänne und Silberberge im
Breisgau, auf dem Schwartzwald und ze Tottnouw genannt werden: ein absolutes
Novum 41

Diese Ausweitung des Geltungsbereichs des Wildbann- und Silberberglehens des
Bistums Basel im Breisgau auf den Schwarzwald und Todtnau mag vielleicht bereits
- wenn auch unspezifiziert - im Jahre 1368 durchgeführt worden sein, als bei der
Neuregelung des Lehenskomplexes Konrads Vater mit drei Vierteln, die Fürstenber-
ger Vettern aber nur mit einem Viertel der Wildbänne bedacht wurden.42 Bis zum Tod
Imers von Straßberg hatten ja dieser und Graf Egen III. von Freiburg jeweils die
Hälfte des Lehens im alten Verständnis des Geltungsbereiches - Sulzburg ausgenommen
- innegehabt. Ergänzt man aber diese Teile um die aus dem Reichslehen
von 1234 herrührenden Breisgauer Bergreviere in den Tälern von Elz, Dreisam und
Wiese, dann versteht man, daß hier umfangmäßig eine mindestens gleich große Region
hinzugetreten war, die dann zusammen mit der althergebrachten nördlichen
Hälfte der Basler Lehen drei Viertel im Sinne des erweiterten Gesamtbereichs ausmachten
. Trifft dies zu, dann könnte die seit 1392 zu bemerkende Aufteilung der
Wildbannlehen in die größeren Scheiben, also auch die Zusammenfassung des Bir-
kibergreviers mit dem aus den früheren Reichslehen stammenden Bereichen des
Schauinslandreviers (ohne die Kappeler Seite) und des Brombergkopfes bis 1368
zurückreichen und den Versuch darstellen, die gräfliche Stellung gegenüber der
wachsenden Macht Österreichs zu festigen. Die jahrzehntelange Trennung des Basler
Lehens in einen gräflich straßbergischen und einen gräflich Freiburger Teil
spielte jedenfalls bei der Festlegung der seit 1392 als weiter verliehene Unterlehen
erkennbaren Teilreviere keine Rolle mehr. Die Liste der Teilnehmer an der Bergsynode
auf dem Diesselmuot am 30. Juni 1372 könnte ein erster Hinweis auf die Existenz
der neuen Revierunterteilung sein, da nämlich ausdrücklich Vertreter der Bergleute
von Todtnau, von Münster, vom Glottertal, vom Kilchzartental und ab dem
Diesselmuot zusammentraten. Im Verständnis der neuen Unterlehen hätten dann die
ab dem Diesselmuot auch den Bereich Bollschweil/Birkiberg und die vom Kilchzartental
den Anteil der Falkensteiner repräsentiert. In diesen Rahmen paßt auch die Anwesenheit
der Ritter Kuno von Falkenstein und Dietrich Snewlin Bernlapp.43

Die Snewlin Bernlapp waren jedenfalls im ausgehenden 14. Jahrhundert als Bergherren
auf der niederen Ebene nicht mehr nur auf ihre ursprüngliche Basis Bollschweil
/Birkiberg beschränkt, sondern nutzten als Lehensleute des Grafen Konrad IIL
ihr erweitertes Wildbannlehen, das mit dem Brunnberg (Brombergkopf) bis vor die
Tore der inzwischen österreichischen Stadt Freiburg reichte und auch das Schauinslandrevier
im Bereich des späteren Hofsgrund umfaßte.

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