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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 54
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0056
Bollschweiler Bergbau einen gewissen Einfluß zu nehmen vermocht hatte. Graf
Egens Nachgiebigkeit bei der Teilung könnte auch darin gründen, daß das Sulzburger
Tal im Südteil des Silberberglehens ausfiel, denn dort hatten sich ja die Herren
von Osenberg wohl schon zur Zähringerzeit als die Bergherren etabliert.77

Trotz der Klärung der Breisgauer Bergrechtsfrage im Sinne Graf Eginos dürfte für
eine Umsetzung der Rechte vor Ort im Möhlintal auch nach 1234 vorerst der territoriale
Rückhalt gefehlt haben. Vor allem die in Straßburger Abhängigkeit stehende
Vogtei über St. Ulrich und der damit verknüpfte Komplex Birkiberg, das spätere
Mannlehen, blieben in Friedrichs IL Hand unantastbar. Bewegung konnte hier erst in
den Wirren der ausgehenden Stauferzeit um und nach 1250 aufkommen. Jetzt bot
sich den Grafen von Freiburg bzw. den Snewlin auf niederer Ebene Gelegenheit, sich
in das aufbrechende Kräftevakuum hineinzudrängen. Die Grafen waren spätestens
seit 1278 im Besitz der Vogtei über St. Ulrich, denn damals übernahm Graf Egen von
Freiburg jene bischöflich-Straßburger Lehen, deren bisheriger Träger der gerade verstorbene
Freiherr Diethelm von Staufen gewesen war: Nos Conradus episcopus Ar-
gentinensis nobili viro E(geno) comiti de Friburg quecumque feodalia bone memorie
quondam Diethelmus de Stophe a nobis et ecclesia nostra Argentinensi infeodum
tenuit, contulimus et ipsum presentibus infeodamusJ^ Auch wenn offen bleibt, um
welche Lehen es sich im einzelnen handelte, eine große Auswahl gibt es in der Region
für diese Lehen nicht. Neben den Vogteirechten von St. Ulrich könnte es sich
teilweise auch um Güter auf Bollschweiler Gemarkung (Fronhof) und vielleicht
sogar um das Mannlehen Birkiberg gehandelt haben. Für letzteres gibt es nämlich
1318 einen kleinen Fingerzeig, als eine Diethelmsrüti im Bereich zwischen Aubach,
Birkibach/Möhlin und dem heutigen Gründenwaldbächle erwähnt wird, die bis
dahin als Teil der Allmende im gemeinsamen Besitz der Gemeinden Bollschweil und
Biengen war. Diese Rodung ist vermutlich in dem erst viel später bezeugten Flurstück
Gütle am Osthang des Birkiberg, wenn nicht in dem höher gelegenen Bitterst
aufgegangen und war nicht Bestandteil des Straßburger Mannlehens Birkiberg^ bezeugt
aber mit ihrem Namen, daß Diethelm von Staufen sich in der Tat im unmittelbaren
Bergwerksbereich engagiert hatte. Diethelms aktive Beteiligung am Birkiberger
Bergbau kann daher kaum bezweifelt werden. Zumindest hier war er um 1260
der Vorgänger des Grafen und der Snewlin gewesen.79

Die Snewlin in Bollschweil. Herkunft und Bedeutung ihrer Bergrechte

Anläßlich seiner zweiten Eheschließung im Jahre 1291 tritt mit Konrad Snewlin,
dem ältesten Sohn Konrad Snewlins des Jüngeren {junior) aus Freiburg, ein Mitglied
dieser Familie als Grundeigentümer in Bollschweil auf. Zu seinem beträchtlichen
Eigengut gesellen sich die Vogtrechte über St. Ulrichs Fronhof in Bollschweil und
das bischöflich-Straßburger Mannlehen Birkiberg. Im Bollschweiler Dingrodel wird
1316 ausdrücklich, wie schon Nehlsen betont, die Herkunft der Vogtei über den
Fronhof aus der Herrschaft von Staufen angemerkt. Sie sei an die Vorfahren des
Snewlin Bernlapp (sin vordem) vndan Jn gefallen ... von des gutes wegen, das sü da
hant von der Herschaft von Stdfen, Damit wird erkennbar, daß die Fronhof-Vogtei
auch in Verbindung zu dem umfangreichen Eigenbesitz derer von Staufen im

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