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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 58
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0060
Nach einem Zwischenspiel der Herzöge von Zähringen (etwa 1205 bis 1214/
1218) übte seit 1214 Friedrich IL als Straßburger Lehensträger bis zur Mitte des
Jahrhunderts die Vogtei- und wohl auch Bergrechte aus. In den Wirren des Interregnums
schoben sich während der 1260er Jahre die Snewlin als Pfandherren vor. Vermutlich
hatte der Bischof nach Auseinandersetzungen mit den Snewlin den Diethelm
von Staufen mit den Straßburger Lehen betraut und nach dessen Ableben die Grafen
von Freiburg in die Rechte eingesetzt. Die Erben des Konrad Snewlin Junior, die
schon vor 1277 im Bollschweiler Bann beträchtlichen Grundbesitz innehatten, konnten
das Straßburger Mannlehen Birkiberg mit den damit verbundenen Bergrechten
vielleicht schon unter Diethelm von Staufen, danach aber als Gefolgsleute der Grafen
von Freiburg vorerst in der Form eines Afterlehens gewinnen.
2) Rechte des Hochstifts Basel: Die grundherrliche Position des Basler Bischofs im
Möhlintal war durch die Gründungen von St. Ulrich und dem Vorläufer des Söldener
Frauenklosters in Bollschweil (1083 und vor 1090) bedeutungslos, so daß sich darauf
kein Recht auf Bergbau aufbauen ließ. Das ursprüngliche Bergbauprivileg König
Konrads II. von 1028 für den Basler Bischof war anscheinend auf die Region zwischen
Badenweiler und dem Münstertal beschränkt gewesen. Die im 12. Jahrhundert
erkennbare Tendenz zur Erweiterung gipfelte in der um 1180 entstandenen Fälschung
mit dem Anspruch auf die Gesamtheit der Silberberge und Wildbänne im
Breisgau. Herzog Bertold V. wurde vom Bischof von Basel auf der Basis dieser gefälschten
, auf 1139 datierten Urkunde mit dem Wildbann- und Silberberglehen belehnt
und konnte damit zumindest theoretisch Anspruch auch auf die Nutzung des
Reviers an der Möhlin erheben. Als der letzte Graf von Nimburg um 1200 die Vogtei
über St. Ulrich und die damit verbundenen Rechte an das Hochstift Straßburg verkaufte
, konterte der Herzog zunächst erfolgreich im Zusammenwirken mit dem Prio-
rat St. Ulrich, dessen Mutterkloster Cluny und dem Papst und übernahm die Kloster-
vogtei. Trotz des Straßburger und Hohenstaufer Zwischenspiels bestand der Anspruch
aus dem Basler Lehen auch in der Folgezeit weiter. Als die Grafen von
Freiburg sich schon 1221 als Nachfolger des Herzogs in der Wildbann- und Silberbergfrage
etablierten und 1234 auch die königliche Bestätigung erlangten, konnten
sie im Machtvakuum des Interregnums ihre Position ausbauen und, wie oben gezeigt
, 1278 die Vogtei über St. Ulrich durch das Hochstift Straßburg erlangen. Konrad
Snewlin Junior und seine Nachfahren aber gewannen offenbar die Zustimmung
der Grafen von Freiburg, in deren Namen die Berghoheit im Revier Birkiberg auch
im Verständnis des Basler Lehens als eine Art Afterlehen auszuüben.

Die Brüder Egen und Heinrich von Freiburg übernahmen nach ihres Vaters Tod
von 1271 an die Silberberge zunächst gemeinschaftlich. Sie teilten sich später das
Basler Lehen, wobei der jüngere Heinrich die Gruben um Badenweiler und am Birkiberg
erhielt, Nach Heinrichs frühem Tod folgten in seinem Anteil seine Tochter
Margarethe und ihr Gatte Graf Otto von Straßberg, Der gemeinsame Sohn Imer von
Straßberg trat nach Ottos Ableben neben seiner Mutter als Mitbergherr auf, und
beide übertrugen gemeinsam 1329 dem Konrad Snewlin Bernlapp, dem Enkel des
Konrad Snewlin Junior, erneut das Birkiberg-Lehen ganz im Sinne eines Afterlehens
,

Nach Imer von Straßbergs Tod vermochten sich wieder die Grafen von Freiburg

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