Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 66
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0068
Die Bergrechtsverleihung der Gräfin Margarethe von Straßberg und ihres Sohnes
Imer von Straßberg an den genannten Konrad Snewlin Bernlapp bestätigen 1329 die
weitere Aktivität dieses auch sonst im Bergwesen der Region herausragenden Mannes
: denn am Stohren trat er 1327 als einer der drei Hauptunternehmer der Grube Ze
der Segen in der WildenoweAVillnau auf,116 auf dem Todtnauer Berg siegelte er 1331
für die Gruppe der neuen Froner der Hasen- und der Küneggin-Fron, d. h. der Kerngruppe
des Ze~der~Bach~Komplexes, und 1341 wurde er von den „Alten Fronern"
der Grube ze dem Göch als „Neuer Froner" belehnt.117

Die Zeit zwischen 1320 und 1340 läßt im besser dokumentierten Bergbau um
Todtnau und auch am Schauinsland eine Konzentration der Kräfte und mit teuren Investitionen
verbundene Erweiterungen bestehender Gruben sowie die Prospektion
neuer Erzgänge erkennen. Schon durch die persönlichen Verbindungen zwischen
den Revieren dürfte das nicht ohne Anregung auf das Revier Birkiberg geblieben
sein. Jedenfalls könnten die vor allem zwischen 1320 und 1330 mächtig anwachsenden
Schulden des vermutlich mitbeteiligten Priors von St. Ulrich darauf hindeuten,
daß am Birkiberg kurzfristig keine Gewinne einzufahren waren.118

Als 1347 Johann Snewlin der Gresser, ein Bruder Snewlin Bernlapps, im Angesicht
seines nahen Todes ein umfangreiches Testament aufsetzte, verfügte er zugunsten
der fünf Söhne seines ältesten Bruders Konrad Snewlin von Oberlinden über das
in seiner Hand ruhende Straßburger Lehen; So han ich gegeben vnd gibe vnd machen
(1) den fünf gebrädern Cunrat Snewelins, mines brüders seligen s vnent die vesty zä
Birchiberg vnd was dar Inne ist vnd darzü höret vnd dz gerichte da vnd vjf der leity
vnd dz lehen gelte vnd zinse vorm walde. dz bruder Hiltbrand hatte, dz lehen ist vom
Byschoß von Straßburg, dazu weitere Einkünfte zu Wolfenweiler, Ebringen, Glottertal
usf.1^

Um 1340 verzeichnet auch das Straßburger Bistumsurbar die Lehen ante siluam,
und diese waren auf die drei Gemarkungen von Sölden, Bollschweil und Kirchhofen
verteilt. Die Identifizierung der Lehensträger, zwei Brüder Snewlin aus Freiburg, bereitet
insofern Schwierigkeiten, als der an zweiter Stelle offensichtlich als der jüngere
genannte Johannes der damalige und langjährige Lehensträger Johann Snewlin
der Gresser sein muß und der erstgenannte, also offenbar ältere und als miles apostrophierte
Thomas Snewlin nach Lage der Dinge nur Snewlin Bernlapp sein kann,
dessen Vorname sonst immer ausgespart wird, da sein Beiname Bernlapp eindeutig
kennzeichnete. Nehlsen, der die Urbarnotiz nicht kannte, führt in der Stammfolge
der Snewlin Johannes Snewlin Küng als ältesten und seinen jüngeren Bruder, den
bislang am frühesten bezeugten Snewlin mit dem Vornamen Thoman als fünften
Sohn Konrads Snewlin zur Oberlinde auf. Sie kommen schon wegen der Datierung
des Urbars und der nachgewiesenen Rechte des Gressers an dem Bistumslehen kaum
in Frage. Noch ohne den Zusatz Ritter treten Johannes Snewli vnd Toman Snewli...
gebrüder am 2. September 1343 in der dem Alter gemäßen Reihenfolge zusammen
mit Johann und Konrad, den Söhnen des gerade verstorbenen Snewli Bernlapp, in
einem Vertrag mit ihrem Oheim, dem Gresser, auf und räumen damals dem letzteren
die Verfügungsfreiheit über alle Lehengülten oder Güter ein, so er [der Gresser] vns
gemacht hat.m

Die im Gresser-Testament genannten zinse vorm walde tauchen auch später in den

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