Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 67
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0069
seit 1463 erhaltenen Straßburger Lehenbriefen über das Mannlehen Birkiberg auf,
sind aber stets auf Güter in der Gemarkung Bollschweil vor dem Waldtal der Möhlin
beschränkt. Im Gegensatz zu dem Anspruch auf das gerichte da vnd vff der leity
waren Grubenteile am Birkiberg offenbar nicht ein Bestandteil des Lehens. Darüber
konnte der Gresser frei verfügen. Mit Ausnahme eines Bergteils am Schoweßlant gab
er in seinem Testament pauschal alle Grubenteile mit ihren Einkünften zu den 80
Mark Silber in eine Samenunge, d.h. eine Art Sonderfonds, womit z.B. in seiner
Hinterlassenschaft auflaufende Schulden beglichen werden sollten. Man darf davon
ausgehen, daß zu den pauschal genannten Grubenteilen des Gressers auch solche der
Grube Birkiberg gehörten.

Es fällt auf, daß im Testament des Johann Snewlin Gresser nur sein Bruder Hilt-
brand und nicht die Söhne des 1343 verstorbenen Snewlin Bernlapp als Mitbestän-
der des Mannlehens Birkiberg erwähnt werden. Von 1347 an waren daher nur die
Söhne des Konrad Snewli von Oberlinden (t 1343) im Besitz der Feste Birkiberg
und des zugehörigen Mannlehens, wobei offenbar nicht alle an den ihnen zugesprochenen
Rechten festhielten.

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A/?/?. 4 Urkunde über die Grube Neubirkiberg.
(Stadtarchiv Freiburg, A 1 XIV Fürsten und Herren, Neuenfels 1406 Apr. 6.)

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