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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 72
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0074
herr] süllent Sch vfdisen ... vrone bergen häter seczen. Auf dem Stohren im Münstertal
galt bei der Verleihung von 1436 dasselbe. Während 1439 die Todtnauer Bergordnung
- von der Teilaufgabe der Huter bei der Abnahme der Holzkohle abgesehen
- nur allgemein auf ihre Aufsicht eingeht, nämlich was der herschafft vnd och den
froneren schedlich sye ze vermidende spricht die Münstertaler Bergordnung um
1370 dieses auch an: es solle der Hüttman dem vogt an Stab geloben, gemeinen fron-
herren Iren Nutz noch sim vermögen ze schaffen, geht aber dann doch ins Detail: Item
der hütman soll mit den arbeitern an das werk an vnd ab varn vnd acht vff der ar-
beiter schit [= Schicht] haben; er mußte auch vierwöchentlich Rechnung legen,
damit die Arbeiter bezahlt würden usf. Der grubennahe Grundbesitz des Freiburgers
Rüdi Hüter bei Bollschweil kam also nicht von ungefähr.135

Die herausgehobene Position eines Bergmeisters wird in Bollschweil 1344 durch
das Günterstaler Urbar bezeugt Er steht dort als einer der zinsenden Grundbesitzer;
an anderer Stelle die Bergmeisterin.136

Im Jahr 1370 - bei Krieger versehentlich auf 1270 datiert - kam es im Umfeld des
Birkiberg zu einer lokalen Fehde: die Cluniazensischen Inspektoren berichten nämlich
, wie das Haus von cella (St. Ulrich) schwer durch Fehden heimgesucht und in
seinen Einkünften geschädigt worden sei: domus de cella multum est gravata per
guerras et ejus redditus desolati. Gewisse Adlige in der Nachbarschaft des Klosters
hätten tiefen Haß gegen den Prior gehegt und geglaubt, ihn in dem erwähnten Hause
zu finden; mit gewehrter und feindseliger Hand seien sie in die Klausur des Hauses
eingebrochen; weil sie ihn nicht fanden, hätten sie die dortigen Mönche ergriffen und
sie gefangen mit sich geführt und wie Sklaven in der Tiefe eines Kerkerturmes gehalten
: Quidam nobiles dictae domus vicini habentespriorem in odio capitali, ipsum
credentes invenire in dicta domo, manu armata et hostili clausuras ipsius domus fre-
gent, et quia ipsum non invenerunt, monachos ibi existentes ceperunt, et captos
secum duxerunt, et in fundum cujusdam turris carceri mancipaverunt.131 Die Aktion
ging sicher von den Snewlin aus, entweder von damaligen Herren der Feste Birkiberg
oder den Snewlin Bernlapp in Bollschweil, die als Untervögte des Klosters eine
derartige Freveltat nicht hätten begehen dürfen.

Ob im Jahr 1372 auch Birkiberger Froner auf der Bergsynode auf dem Diessel-
muot vertreten waren, bleibt ungewiß. Nicht alle der namentlich aufgeführten Teilnehmer
können ihren Standorten zugewiesen werden. Immerhin wird Ritter Dietrich
Snewlin Bernlapp, der schon alternde Sohn des Snewlin Bernlapp, als einer der Siegler
des Bergweistums erwähnt. Außerdem waren Andreas von Stühlingen, der nur
wenig später im Jahr 1375 die Vogtrechte im Birkiberg benachbarten Geiersnest erwerben
konnte, und der Freiburger Bürger Fritschi Schröter von Münster als Vertreter
der Gewerken des Münstertales präsent; der letztere hatte auch im Bereich Ehrenstetten
/Bollschweil Besitz und daher unter Umständen auch am Birkiberg montanwirtschaftliche
Interessen verfolgt, Im übrigen hatten die Grafen von Freiburg um
diese Zeit die bereits erwähnten Teillehen der Breisgauer Silberberglehen neu geordnet
, so daß mit jenen Teilnehmern ab dem Diesselmuot das Teillehen der Snew-
lin-Bernlapp, zu welchem auch der Birkiberg und die Grube am Freiburger Brombergkopf
zählten, ohnehin repräsentiert war.138

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