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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 78
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1502 von den Fronern erhob. Auch der von St.Trudpert 1452 verlangte Zins von den
Schmelzhütten im oberen Britznachtal (Stohren) ist so zu verstehen.156 Erst nach
1500 hat die österreichische Verwaltung unter Kaiser Maximilian mit dieser Tradition
gebrochen und nach Tiroler Vorbildern einen herrschaftlichen Hüttenzins gefordert
, etwa im Fall der Schmelzhütte Neuenbrunn bei Muggenbrunn (Vogtei Todtnau
), die um 1534/35 emchtet wurde.157

Im Revier Birkiberg im Möhlintal sind daher im 13714. Jahrhundert ähnliche
Verhältnisse wie im übrigen südlichen Schwarzwald anzunehmen. Tatsächlich fällt
durch den abschriftlich erhaltenen Tauschvertrag vom 18. März 1318 zwischen
Konrad Snewlin Bernlapp und der Gemeinde Bollschweil etwas Licht auf die
Gegebenheiten im Bollschweiler Bann. Da wird nämlich folgendes festgelegt: Geschehe
aber, daß kein [= dehein, d. h. irgendein] Silber half oder kein [- irgendeine]
Silber Mihlin wurde gesetz(i) in den Vor genanten aubach oder in den birchenbach
hinauff bis an den Tenninsteg, so soll der zinß auch der z.weyen dörffern seynt und
soll ich [Snewlin Bernlapp] sie auch und all meine Erben und Nachkomen nimmer
daran säumen [= unbezahlt lassen] noch jrren. Die Ortlichkeiten zählten bis 1318
zur Allmende Bollschweils und Biengens, und darauf stützte sich also die Zinsforderung
.

Verhüttung im grubennahen Möhlintal

Fast möchte man aus dem Text der Urkunde von 1318 schließen, daß damals im
Aubach und im Nahbereich des Birkibergs weder Erzmühlen noch Silberhöfe bestanden
; aber man muß das im Vertrag unmittelbar zuvor Festgestellte mit berücksichtigen
, nämlich: Was aber alter und Versessener zinßen seynd ,.. und Von alten
hoff statten, diele und je zinß gaben undjetz zinßhafft seynd. die sich selbstverständlich
in dem zuvor im Tausch genannten Bezirk befanden, der selbe zinß soll den zwey
dörffern Von biengen vnd deren Von bollschweiler seyn.158 Das bezieht sich natürlich
unspezifiziert auf alle möglichen Gebäude der Berg Werksgemeinde. Wohnstätten
sind ebenso darunter zu verstehen wie eben auch gewerblich genutzte Hütten. Der
erst 1570 und bis ins 18. Jahrhundert bezeugte Name Altbach als Alternative für die
Möhlin im gesamten Bollschweiler Bann ist sehr auffällig.159 Er könnte auf parallel
zum alten Bachbett geschaffene neue Wassergräben zur wirtschaftlichen Nutzung
z.B. durch Verhüttungsanlagen oder auch Sägemühlen hinweisen. Bergbauabhängige
Betriebe und Gebäude waren jedenfalls aus der Sicht von 1318 schon längere
Zeit den beiden Dörfern in deren Allmendwaldungen zinspflichtig gewesen.

Der präzise archäologische Nachweis der alten Hüttenstandorte im Möhlintal ist
dadurch erheblich erschwert, daß sich die Oberfläche in der Talaue seit dem Mittelalter
durch beträchtliche Ablagerungen, u. a. auch durch Hangrutschungen nach der
bergbaubedingten Entwaldung verändert hat.160 Das wichtigste Zeugnis für die damalige
Erzverhüttung ist indessen ein Dokument vom 16, Mai 1317.161 Ein gewisser
Gunteran, ein burger ze Friburg, sicherte für sich selbst und für seine Erben und
Nachkommen zu, daß ich ufminem hofe% den ich han ze Bolswiller in dem banne, da
ich min silber ufwrche. daz ich da ... niemer süllen gebrennen weder flos, leih [verschrieben
oder verhört für gleth/Glätte? siehe Anm, 161] noch kupfer außer mit Willen
meines gnedigen herren, hern Snewelins dez Bernlapen, dez schultheisen ze Fri-

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