http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0081
Abb. 6 Osthälfte des Bollschweiler Bannes
Die 1318 abgetauschten Bereiche: Snewlin Bernlapp erwirbt Bezirk zwischen Aubach Birkibach
(Möhlin) Tennin Steg mit Zeswen Grund und Diethelmsrüti. Bollschweil und Biengen erhalten Fla
denmatt, Silbermatt, Gunterans Matt, Stuzzenrütte usf. Die westliche Aubachseite ist ausgespart und
bleibt weiterhin im Besitz der Snewlin.
bürg, und seiner Erben und Nachkommen. Wenn ihm aber dieser oder seine Erben
das verwehren sollten, wolle er so lange darauf verzichten, bis sie es ihm erlaubten
(so sol ich dez enbern, unze si mir ez erlovbent ...). Zur Bekräftigung seines Versprechens
bat Gunteran seinen Herrn Snewlin Bernlapp sowie kern Cunratt Dietrichen
[Snewlin] unde minen jungherren Cunzin Snewelin und Grosfolmarn von Monzingen
um die Besiegelung der Urkunde.
Sehr deutlich erscheint bei dem Vorgang von 1317 die übergeordnete Position
Snewlin Bernlapps. Gunteran selbst war Inhaber und Betreiber einer Hütte, die in erster
Linie auf die Produktion von Silber ausgerichtet war. Sie gehörte zu jener Kategorie
der „Silberhöfe", wie sie im Tauschvertrag von 1318 erwähnt werden. Vermut-
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