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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 80
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0082
lieh handelte es sich dabei um ein Erblehen, denn Gunteran geht davon aus, daß der
Silberhof dereinst an seine Erben und Nachkommen fällt und folglich im Familienbesitz
bleibt. Obwohl Gunteran auch das Freiburger Bürgerrecht und damit den
rechtlichen Schutz der Stadt besaß, konnte es sich Snewlin Bernlapp als Bergherr
und Inhaber der Grundherrschaft in Bollschweil nach Gutdünken vorbehalten, ob
Gunteran neben dem begehrten Silber auch andere Metallprodukte wie Floz> Leth
und Kupfer brennen durfte.

Gerne möchte man den genauen Standort von Gunterans Schmelzhof erfahren,
Schon Hefele merkt an, daß die Angabe ze Bolswiller in dem banne darauf hinweist,
daß dieser Betrieb nicht im Dorf selbst stand. Man wird einen Platz nahe am Wasser
und Wald vermuten. Deshalb kommt besonders der Talstreifen an der Möhlin zwischen
dem Birkenberg und dem Ausgang des Waldtales im Osten des Dorfes in Betracht
. Kann hier das Flurstück Kupferacker ein Fingerzeig sein? Der Name geht
wohl aufs Mittelalter zurück, denn er steht bereits 1570 in einem Einkünfteverzeichnis
der Bollschweiler Kirche, d. h. lange vor Bergbauversuchen der Neuzeit. Die
Snewlin von Bollschweil haben allerdings im 16. Jahrhundert noch einmal zum
Mißvergnügen Österreichs Anstrengungen zur Wiederbelebung des Bergbaus im
Möhlintal unternommen, aber die Erbauung einer Verhüttungsanlage in jener Zeit ist
sehr unwahrscheinlich. Im Bereich des Kupferackers blieb die archäologische Spurensuche
nach einem den Namen rechtfertigenden Verhüttungsplatz bisher ergebnislos
.162

Im erwähnten Gütertausch des Snewlin Bernlapp mit den Gemeinden Bollschweil
und Biengen im Jahre 1318 taucht unter den Flurstücken, die Snewlin Bernlapp den
Gemeinden überläßt, auch Gunterans Matten unter Meisters Halden auf. Es schloß
sich talauswärts die Vogt Burkharts Matte an, die an der selben Matten ligt bey dem
Zellenweg. Dies bedeutet, daß sich Gunterans Matt und die beiden benachbarten
Flurstücke auf dem Nordufer der Möhlin am Weg nach Zell, d. h. nach St. Ulrich befanden
. Ein weiterer Hinweis verbirgt sich in den Angaben zu Meisters Halden, einer
anstoßenden Flur. Sie wird in der Urkunde von 1318 noch ein zweites Mal aufgeführt
, denn auch sie war eines der Objekte des Gütertausches. Sie erstreckte sich ob
denen Matten^ d. h. oberhalb der Gunterans und der Vogt Burkharts Matte, und zog
sich mit boden [= flacher Teil der Talsohle] und grünt [= Dobel] bis an ihre scheide
ihrer Almendt hinauf, also vermutlich bis an die Banngrenze. Damit gelangen zwei
aneinander anschließende Bezirke ins Blickfeld, nämlich das heutige Gewann Bei
der Säge (der Boden) und der Käppeledobel (der Grund), der bis zur Banngrenze
gegen St, Ulrich reicht, wo Bollschweil schon zuvor im Bereich des Schweighofs ein
Recht zur Allmendnutzung zustand, wie wir 1316 im Dingrodel erfahren: von dem
Sweighoff ze Rägers graben von dem tachtrouffe, das Jn der gebursame allmendt
vellet.

Die Tauschurkunde von 1318 erwähnt zwei weitere Objekte, die aus Snewlinscher
Hand an die Gebursami fielen und sich Mar auf der südlichen Flußseite erstreckten:
die Matten, die da heißet fladen Matten und die da ligt zu Birchenberg an dem Thal,
und darnach die Silbermatten, die da ligt Vor EnßthaL Die Fladenmatte auf der Talsohle
stieß demnach unmittelbar an den Birkiberg, muß also unterhalb der Einmündung
des Aubachs in die Möhlin zu suchen sein, da der Bereich oberhalb als bisheri-

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