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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 84
(PDF, 57 MB)
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veranlaßt hat. Vermutlich strebte Bernlapp den ganzen Tausch eigens dazu an, um
den Holzreichtum des Zeswen Grund (Gründenwald) für die neu zu errichtenden Anlagen
zu nutzen, nachdem die Wälder des vorderen Möhlintales bei den Silbermatten
und Gunterans Matten wohl weitgehend abgeholzt waren.

Die Tauschurkunde von 1318 hält noch andere auf Personen bezogene ehemalige
Flurnamen im Talabschnitt zwischen Birkiberg und Stüzzenrütte fest, die oben schon
erwähnt wurden. Auch hier ist zu vermuten, daß Vogt Burkhart und der Meister als
damalige oder frühere Besitzer montanistisch engagierte Leute waren, dies umso
mehr, als die Örtlichkeiten bis 1318 ebenfalls im Bereich der Grundherrschaft der
Snewlin und nicht im gemeindeeigenen Allmendbereich lagen. Vogt Burkhart ist der
erste in Bollschweil nachgewiesene Vogt. Vermutlich war er der Ortsvogt, könnte
aber auch der Bergvogt gewesen sein, der im Gericht vfder leiti den Snewlin Bernlapp
vertrat. Nur wenige Jahre später, um 1330, leisteten Vogt Bvrchartz erben in
Bollschweil einen jährlichen Zins von drei Schilling an den Hof des Kloster Säckingen
in Schliengen, wo auch Snewlinsche Interessen seit dem 13. Jh. nachzuweisen
sind. Bei dem Meister ist analog zu Todtnauer Beispielen aus dem späteren 14. Jahrhundert
eher an einen Schmelzmeister, den man im Todtnauer und Münstertaler Revier
auch Würker nannte, zu denken, als an einen Bergmeister im Sinne des sachkundigen
Betriebsleiters der Gruben.165 Ein Bergmeister wird aber im Urbar von
1344 ausdrücklich als Grundbesitzer in Bollschweil genannt, ein Hinweis auf die
Existenz dieser Position im Birkiberger Bergbau.

Das einstige Innighofen im Bollschweiler Bann, ein Hüttenstandort?

Aus etwas späterer Zeit liegt der Hinweis auf eine weitere Schmelzhütte vor. Das erwähnte
Urbar von 1344 hält nämlich für Bollschweil auch Zinsen fest, die dem Kloster
von Swester Juntun Snexvelinuny der Großmutter von Snewlin Bernlapp und Johann
Snewlin dem Gresser, wohl schon 1277 zugekommen waren.166 Unter der Ziffer
h wird dabei aufgeführt: vor schallers gassun vfderbach IUI garten, ist me dann
Ijuch[mt\ dar vfstatl kelre, zühet ob bernhartes gut hinf ob der herren von s3lrich
vnd an vnser frovwen ze kilchouen vnd anderthalb an den gresser (!); Har 'vber I
werchhof. lit an vnserme gut, dz du Rinuelderin von vns het; an der holczgassun I II
teil ackers [= ein Zweiteil], zühet an die griesmatten; Hie uon git Cunrat swebli von
bolswiler XVß vnd als vil ze eran. Das Urbar von 1409 wiederholt diese Formulierung
unverändert, allerdings ohne die Erwähnung des früheren Zinspflichtigen.167
Bei Grimm wird Werkhof ah Arbeits- und Vorratsplatz der Zimmerleute, insbesondere
als städtischer Bau- und Gerätehof verstanden und als frühestes Beispiel zum
Jahr 1579 eine jabrica lignaria, also eine Zimmermannshütte, als Synomym zitiert
.168 Daß eine solche Deutung für den kleinen Ort Bollschweil im 14. Jahrhundert
unwahrscheinlich ist, versteht sich von selbst So liegt die Gleichsetzung von
Werkhof mit Würkhof d. h. einem Verhüttungsbetrieb, nahe. Der Gresser als der damalige
Inhaber des Straßburger Birkiberg-Lehens ist hier nur als Grundstücksnachbar
erwähnt. Ein bald nach Fertigstellung des Urbars geschriebener Nachtrag nennt
einen Künrad Swebli als abgabepflichtig, und er besaß den Komplex mit dem Werkhof
als Erblehen, wie die Sonderabgabe ze eran andeutet. Im Zinsbuch St. Ulrichs
von 1368 und in einer Urkunde von 1399 steht dieser Swebli nochmals verzeichnet.

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