Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 126
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Item dritthalben Juchart am einsideler

Item Zwo Juchart mattenn vnden an dem widenmatten

Item vnd ein Zweyteil Jn den gf ießmattert

Zü rechten mannelehen vnd Inn einer rechten gemeinschaft gelihenn habenn, lyhenn
Jnnen vnd leren lehens erbenn sollichs auch Jn vnd mit crafft ditz brieffs, auch vff
Jnnhalt der altenn brieffe, das Zu habenn, Zü nutzenn vnd Zü niessen Jnn gemeinschafft
, einer lützel, der ander vil nach gemeind lehen recht vnd gewonheit on all
geuerde. Vnd der vorgenant Hans ist auch vff ein sollichs vnser vnd vnser Stifft
manne wordenn, Hat vns mit gütenn trüwenn globt vnnd einen eydt mit vff gehabener
hant vnd gelertenn wortenn liplich vnd gott vnd den Heyligen gesworn, vnns vnd
vnnser Stifft Straspurg getruwe vnd holt Zü sin vnd sinen schaden zü warnen vnd Zü
wendenn, vnnser fromen vnd bestes zü werbenn, zu furdern vnd allezit getruweli-
chenn Zü tun, was ein getruwer manne sinem herren von sollicher lehenn gemeinschafft
empfangnis wegen durch gewonheit oder durch recht schuldig ist vnd billi-
chenn tün solle. Vnd Inn dieser vnnser lyhung habenn wir vßgenomen vnnser vnd
vnnser Stifft recht vnser mannen vnd eins jeglichen recht aller dinge vngeuerlichen.
Des Ze vrkundt Hant wir vnser Jngesigel an diesenn brieffe tün hencken, der gebenn
ist zü Zabern vff donrstag nach sant Matheun tag des Jares nach criste geburt tusent
vierhundert Sybentzig vnd Zwey Jon

Die Karten zeichnete Kartograph Herbert Gast.

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