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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 176
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didissime Lector" überschrieben, beginnt mit den Worten „Regionum et locorum dif-
ficilium explanatio lucidissima" und ist datiert auf den 7, März 1515. Weil zumindest
der zweite Teil der Prosafassung erst im Frühjahr 1515 entstanden ist, kann er
nicht Vorarbeit für die Dichtung gewesen sein, da diese bereits Ende des Jahres 1514
in den Druck ging und Anfang Januar 1515 vorlag. Ob Wilhelm Rinck das Manuskript
Glareans jemals erhalten hat, ist fraglich.

Ein zusätzlicher Hinweis auf die Datierung des ersten Teils ergibt sich durch eine
Glosse Glareans, die in der Edition Fritzsches fehlt: zur Stadt Basel ist am Rande
der Name Erasmus von Rotterdam vermerkt. Erasmus kam im August 1514 nach
Basel.68 Falls die Glosse nicht nachträglich eingefügt wurde, ergibt sich hieraus, daß
Glarean zu diesem Zeitpunkt mit der Abfassung des ersten Teils der Prosafassung befaßt
war.

Größere Teile der Dichtung waren bereits einige Zeit vor dem Druck fertiggestellt.
Bonifatius Amerbach hatte das noch nicht vollendete Werk abgeschrieben, dann aber
wohl an Glarean zurückgegeben. Glarean hatte es überarbeitet, ergänzt und mit
einem Schreiben, datiert auf den 2. Oktober 1514, an Amerbach nach Freiburg, wo
dieser sich zu der Zeit aufhielt, zurückgeschickt, wobei er sich wegen der verzögerten
Rückgabe entschuldigte,69 Wie groß der Zeitraum zwischen Abschrift und Rückgabe
war, ist nicht genau zu bestimmen. Dennoch ergibt sich, daß die Niederschrift
der Prosa- und der Gedichtfassung nahezu zeitgleich erfolgt sein muß. Demnach
kann die Prosafassung nicht als Vorarbeit für die Versfassung bezeichnet werden.
Hiermit entfällt auch die Begründung für die Datierung der Reise Uttingers von
Straßburg nach Zürich auf Juni 1514. Für Fritzsche war die Prosafassung Vorarbeit
der Dichtung. Da das Gespräch mit Uttinger Anstoß für Glareans Beschäftigung mit
der schweizerischen Geschichte gewesen sein sollte, mußte es der Tagsatzung vom
10. Juli in Zürich, bei der der englische Gesandte Wilhelm Rinck anwesend war, vorausgegangen
sein.

• * _

Neben zwei größeren wörtlichen Ubereinstimmungen, die Bernoulli mit dem
Kommentar des Myconius von 1519 festgestellt hatte, gibt es weitere wörtliche

• * _ _

Ubernahmen; möglicherweise hatte Glarean selbst beabsichtigt, seine Dichtung zu
kommentieren und mit Aufzeichnungen hierfür bereits 1514 begonnen. Diese Notizen
hätte er dann, wie Bernoulli vermutete, Myconius zur Verfügung stellen können
.

Zu welcher Zeit sich Glarean Kenntnisse über die Schweiz erworben hat, ist unklar
. Aus eigener Anschauung, nicht nach Vorgabe der alten Schriftsteller, schildert
er im zweiten Teil der Prosafassung, begonnen am 7, März 1515, den Verlauf der
Rhone und den Rhonegletscher: „De Rhodano sequentia non ex vetustis auctoribus,
sed ea Glareanus presens vidit." (Der Verlauf der Rhone wird nicht nach den alten
Schriftstellern beschrieben, sondern Glarean hat ihn mit eigenen Augen gesehen.) Er
beschloß dieses Abschnitt mit den Zeilen:

Haec Poeta, visendi studio
se illuc conferenSy oculis vidit.

(Dieses hat der Dichter mit seinen Augen gesehen, indem er sich aus
Neugierde dorthin begab.)

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