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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 223
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0223
tes] zuschreiben: [,,non vi b giustiziapiü severa di quella de'preti,"] Niemand richtet strenger [,] als
Priester. Aus derselben unseligen Quelle entspringt [aber] auch die Intoleranz des Klerus, die so weit
[soweit] getrieben wird, daß sie sogar die Inquisition heiligt." Unpartheiische Betrachtungen über
das Gesetz des geistlichen Cölibats und über das feierliche Keuschheitsgelübde, besonders den
Räthen und Gesetzgebern der katholischen Staaten vorgestellt von dem Professor C. A. P. Aus dem
Italiänischen übertragen und mit Einleitung, Anmerkungen und ergänzenden und berichtigenden
Zusätzen herausgegeben von Dr. F. W. Caröve (- Ueber das Cölibatgesetz des römisch-katho
lischen Klerus. Von Dr. F. W. Caroyö, Bd. 1,1832) S. 107. Dieses Exemplar befindet sich in der Bi
bliothek des EAF und gehörte (hs. Eintrag) dem „Land Capitel Offenburg".
»Lehrbuch II (wie Anm, 89), S, 244.

100 Ygi ii Schreiber, Denkblätter aus dem Tagebuche eines Hochschullehrers. Zur Geschichte der
Lehrvorträge über ewige Gelübde und Cölibatsgesetz, 1849, S. 29: „Auch Schreiber hatte sich zu
der Zeit, da er seine Moraltheologie schrieb, noch mit derartigen Träumen [„zeitgemäße Reformen
innerhalb der römisch katholischen Kirche herbeizuführen, und dieselbe nicht durch starres Fest
halten an abgelebten Vorstellungen und Einrichtungen der Sittlichkeit und fortgeschrittenen Bildung
immer mehr zu entfremden'*] hingehalten."

101 P. Picard, Zölibatsdiskussion im katholischen Deutschland der Aufklärungszeit. Auseinanderset
zung mit der kanonischen Vorschrift im Namen der Vernunft und der Menschenrechte (= Moraltheologische
Studien, Historische Abteilung, Bd. 3). 1975; vgl. Gutachten der Theol. Fak. Freiburg
1798 über die konstitutionellen Priester und deren Zölibatsverpflichtung: ebd. S, 248 250; zur zeit
genössischen Auseinandersetzung über den Zölibat (1803 1838): EAF, B 2 - 32/512,

102 G. Denzler, Das Papsttum und der Amtszölibat. Zweiter Teil: Von der Reformation bis in die Ge
genwart (= Päpste und Papsttum, Bd. 5, 2), 1976, S. 290.

Ebd.

104 a. Franzen, Die Zölibatsfrage im 19. Jahrhundert. Der „Badische Zölibatssturm" (1828) und das
Problem der Priesterehe im Urteile Johann Adam Möhlers und Johann Baptist Hirschers: HJ 91,
1971, S. 345 383; M. Leinweber, Der Streit um den Zölibat im 19. Jahrhundert (= Münsterische
Beiträge zur Theologie, 44), 1978, S. 57 66.

105 E. Strobel, Johann Georg Duttlinger. Scharfsinniger Freiburger Jurist und redegewandter Land
tags abgeordneter, in: Badische Heimat. Mein Heimatland 60, 1980, S. 295 298.

106 Denkschrift für die Aufhebung des den katholischen Geistlichen vorgeschriebenen Cölibates. Mit
drei Actenstücken, 1828, S. 137 148, hier S. 138.

w Ebd. S. 145.

108 R Dor, Hofrat Karl Zell. Ein Lebensbild, 1912, S. 45 ff. Die hier angedeutete Begründung für Zells

„ungeeigneten Vorstoß gegen die Kirchenzucht" (S. 45) überzeugt nicht.
w9 Franzen (wie Anm. 104), S. 359.
ii° Vgl. Säger (wie Anm. 28), S. 160.

111 Säger (wie Anm. 28), S, 153.

112 Ebd. S. 144 145,

ü3Reichlin Meldegg (wie Anm. 47), S. 102, und Meldegg darauf: „Ich antwortete ihm, ich hielte
mich an das Princip seiner Kirche und dächte wie Paulus in Heidelberg."

114 Vgl. Landkapitel Wiesental.

115 Vgl. Hug an Boll, Freiburg , 19.5. 1828: EAF, NB 1/1: Hug hielt es nicht für nötig, sich mit einigen
(Universitäts)Kollegen publizistisch in die Zölibatsdiskussion einzumischen. Darauf warteten doch
nur die Zölibatsgegner, „um uns im Federkriege mit Koth zu werfen; das Collegium zu entehren,
und ihren Spielraum zu erweitern, Indeßen finde ich es für unthunlich ganz zu schweigen; bin aber
weit entfernt, das Volk in Antheil ziehen zu wollen. Ein Pastoral-schreiben an die Geistlichkeit
scheint mir aber an seinem Orte zu seyn. Der Clerus muß ermahnt; er muß gewarnt werden, auf der
Hut zu seyn. Rom würde die Unterlaßung eines solchen Zuspruches vermißen; villeicht auch andere
Mächte, denen es Ernst ist, Verwirrungen hinzuhalten. Sollten eure Erzbischöfliche Gnaden meine
Ansicht Ihres Beyfalles würdig finden, so gebieten Sie. Ich habe bereits angefangen, einen Pastoral
brief zu entwerfen, und fahre einsweilen in der Bearbeitung fort; nur auf den Fall das Ganze in Be
reitschaft zu, sobald Hochdieselben den Wunsch äußern. Die Sprache ist die lateinische als Sprache
der Kirche und Geistlichkeit; ich halte sie auch für ausdrucksamer, um mit Kraft zu reden, ohne in
deutsche Derbheit zu fallen/6

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