Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 270
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0270
Nachtwächter Johann Steyert erhielt ein jährliches „Wachtgeld" von 26 fl 40 Kr. Der
Schermauser kassierte 16 fl für die Beseitigung der schädlichen Nagetiere auf Feldern
und Wiesen des Dorfs. Ein Hirte bekam für das „Hornschneiden" bei den als
Zugtieren verwendeten Ochsen jeweils 28 Kr. Für die „Himmelträger" an Fronleichnam
kassierte der Wirt Mathias Schneider 3 fl 20 Kr. Das Wartgeld der Hebamme betrug
8 fl 48 Kr. Die Unterrichtung einer Nachfolgerin kostete die Gemeinde 1829 17
fl 36 Kr. Weitere 2 fl 40 Kr waren für ein Hebammenbuch aufzuwenden. Für die
Überbringung von Briefen und ähnlichem nach Freiburg und in die Umgebung
wurde ein „Bottenlohn" bezahlt. Später stellte die Gemeinde einen festen Boten an,
der - nach der Haushaltsrechnung 1.824/25 - mit einer neuen Botentasche zu 5 fl
ausgerüstet wurde. Wenn der Vogt oder andere Personen im Auftrage der Gemeinde
in Freiburg zu tun hatten, sind sie zu Fuß gegangen. Gleiches gilt auch für die Einwohner
, sofern sie nicht für einen Transport ein Fuhrwerk benötigten. Wenn höhere
Amtspersonen aus Freiburg Günterstal besuchten, scheinen sie Kutschen benutzt zu
haben. Ein Arzt legte bei seinen Krankenbesuchen den langen Weg auf einem Reitpferd
zurück. Er berechnete neben seinen „Diäten" Rittgebühren, Futtergeld und
Trinkgeld.

Vogt und Gerichtsmänner hatten ursprünglich keine festen Bezüge, sondern erhielten
Tagesgebühren. Durch eine Verfügung vom 21. August 1829 wurde dem Vogt
schließlich eine jährliche Besoldung mit 20 fl gewährt. Aus einem Gebührenverzeichnis
des Vogts Lickert für den Haushalt 1827/28 sind seine Amtsgeschäfte in
Freiburg zu ersehen: Sie beginnen mit seiner amtlichen Verpflichtung zur Teilnahme
an der Auslosung der Militärpflichtigen im Kaufhaussaal und enden mit einer „Cita-
tion bei Großherzoglichem Revisorat Gemeindsetat betreffend". Aus dem ursprünglichen
Rechnungssteller wurde der „Gemeindsrechner" mit einer festen Bezahlung
in Höhe von jährlich 10 fl.56 Für „Zehrung" des Ortsgerichts enthielt die Gemeinderechnung
1808 5 fl 40 Kr, die dem Hirschenwirt zu zahlen waren. Wenn man von
Amts wegen in Freiburg tätig war, kehrte man beim „Bärenwirt" ein» Die Aufsichtsbehörde
schaffte diese Zehrgelder bei der Rechnungsprüfung bald unter Verweis auf
die erhaltenen Tagungsgebühren ab. Pfarrer Haeufele kommt in allen Gemeinderechnungen
mit dem bescheidenen Betrag von 20 später 40 Kr vor, die ihm für das
Lesen einer Messe „für das Wohl der Gemeinde" gegeben wurden. Wiederholte Ausgaben
entstanden durch das „Handgeld", das die Gemeinde den Rekruten zum
Dienstantritt auszahlte.

Einnahmen für die Gemeinde brachte das „Bürgergeld" in Höhe von 30 fl, das angehende
(männliche) Bürger als Einstand zu entrichten hatten. Alle 10 Neubürger in
den Jahren 1808-1818 mit Ausnahme Heinrich Kneppers haben diesen Betrag entrichtet
. Bei Knepper begnügte man sich, wohl in Anbetracht seiner großen Kinderzahl
, mit 15 fl. 1826 beantragte die Gemeinde beim Stadtamt Freiburg die Genehmigung
zu Neuregelung der Einbürgerungskosten.57 Danach sollte njeder Fremde, der
hier Bürger werden will, der Gemeinde 60 fl Einstand bezahlen" und , jedes Weibsbild
, das fremd ist und sich hier verheurathen will, der Gemeinde einen Einstand von
10 fl geben". Wie entsprechende Angaben in der Haushaltsrechnung 1829/30 zeigen,
stimmte das Stadtamt aber offensichtlich der beantragten Verdopplung des „Bürgergelds
" nicht zu.

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