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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 276
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Gemeinde hätte nur erwerben können, „was ihr die Gnade des Klosters zufließen
ließ". Das war ein bewußter Affront. Bei den vielen nachbarschaftlichen Beziehungen
mußte dem Freiburger Magistrat bekannt sein, daß die Leibeigenschaft in Gün-
tersta] bereits mit dem Dingrodel von 1674 aufgehoben worden war. Nach längeren
Verhandlungen einigte man sich darauf, daß die Stadt Freiburg die Leime an Günterstal
verkaufte. Der Kaufpreis von 600 fl für das 14 Jauchert, 103 Ruthen und 60
Schuh (Wiener Maß) große Gelände lag wesentlich unter dem von einer Kommission
ermittelten Schätzpreis von 2 100 fl. Hinzu kam, daß der Kaufpreis in 20 Jahresraten
bei einer Verzinsung von 5 % gezahlt werden konnte. Die Gemeinde Günterstal
verzichtete dafür auf sämtliche Weiderechte in den städtischen Waldungen. In
einer Bürgerversammlung wurde 1833 die wohl bis dahin schon praktizierte Nutzung
des parzellierten und urbargemachten Geländes formell geregelt.77

Der kleinen finanzschwachen Gemeinde machte die Unterhaltung der Wege in
ihrer Gemarkung immer wieder Schwierigkeiten, so daß sich auch die vorgesetzten
Behörden in Freiburg damit befassen mußten. Bis zur Eingemeindung Günterstals
im Jahre 1890 konnte das Problem nicht zufriedenstellend gelöst werden. Schon
1819 bestätigte die Wasser- und Straßenbaudirektion in Freiburg den Günterstälern,
daß die Herstellung der rund 3 km langen Straßenstrecke auf ihrer Gemarkung mit
wenigstens 3 000 Fuhren Kies oder Steinen „die Kräfte einer Gemeinde, die nur 2
Züge hat (= Gespanne), bey weitem überschreitet".78 Nach Ansicht der Straßenbaudirektion
waren die Stadt Freiburg, „welche den Weg großentheils braucht und durch
die vielen Holzfuhren ruiniert", und die Landesherrschaft wegen ihres angrenzenden
Wald- und Grundbesitzes verpflichtet, sich am Wegebau zu beteiligen. Uber einen
Vorschlag zur Aufteilung der veranschlagten Straßenbaukosten, der nun von einer
Kommission aus Vertretern aller Beteiligten unter Vorsitz des Stadtamts Freiburg erarbeitet
wurde, konnte keine Einigkeit erzielt werden. Schließlich entschied das Finanzministerium
am 21. Januar 1820, daß die Straße zwischen dem Dorf und der
Freiburger Stadtgrenze „nach billigem Ermessen der gegebenen Verhältniße besonders
nach Verhältniß der Grundsteuer-Kapitalien herzustellen und hernach die Kosten
auf diejenigen, welche die Straße vorzüglich benutzen, zu vertheilen seyen,
wornach sodann auch die Landesherrschaft wegen ihrer Güter-Waldbesitzung in der
Güntersthäler Gemarkung ihren Beitrag anzusetzen" habe. Als der Vogt Roth mit den
Arbeiten am Weg im Dorf beginnen wollte, weigerten sich die Günterstäler Landwirte
, die nur Kühe als Zugtiere besaßen, Fronfuhren zu leisten. Der Vogt mußte das
Stadtamt um Hilfe bitten. Diese erfolgte in Gestalt eines schriftlichen, mit Strafandrohung
versehenen Befehls an die Bauern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, Bei
der Versteigerung der Straßenbauarbeiten hatte Roth als Unternehmer auch den Zuschlag
für die Herstellung und Instandhaltung der Straße unterhalb des Dorfes erhalten
, Die Qualität des von ihm durchgeführten Straßenbaus in und vor dem Dorfe war
allerdings alles andere als zufriedenstellend, wie aus einem Berichte der Straßenbaubehörde
an das Stadtamt 1823 nach Abschluß der Arbeiten hervorgeht: „Aus dem
Zustand der in Pacht gegebenen Wegstrecke ... geht hervor, daß Akkordant (Vogt
Roth) nicht nur die erste Herstellung schlecht gemacht, sondern auch seither lediglich
nichts mehr gethan hat und es ist die dringendste Notwendigkeit vorhanden,
den Vogt zur strengen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten anzuhalten, bevor ihm der

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