Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 364
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0364
Verhandlungen mit dem Verein Freiburger Buchhändler statt. Man einigte sich darauf
, die zum Studium notwendigen Bücher mit einem Rabatt von 25 Prozent an bedürftige
Studierende abzugeben. Im Gegenzug verpflichtete sich das Rektorat, auf
sämtliche Dozenten dahingehend einzuwirken, daß diese auf die Weitergabe ihrer eigenen
Schriften zu reduzierten Preisen verzichteten. Dies war den Buchhändlern ein
dringendes Anliegen, denn „die immer mehr überhandnehmende Ausnutzung dieses
Paragraphen (Bücher zum Autorenrabatt weiterzugeben, § 26 des Verlagsrechts,
d. A.) schädigt den wirtschaftlichen Buchhandel in so schwerem Maße, daß seine
Existenz dadurch bedroht wird, ohne daß auf der anderen Seite der gewünschte Erfolg
- nämlich dem notleidenden Studenten zu helfen - voll erreicht wird." Die vermeintliche
Ursache für diese Situation wurde in einer Denkschrift genauer beschrieben
, wobei die Wortwahl einen Blick auf das politisch aufgeheizte Klima dieser Zeit
zuläßt: „Denn auf der einen Seite wird dem vermögenden Studenten, dem Sohne des
Kriegs- und Revolutionsgewinnlers und anderen derselbe Vorteil gewährt, wie dem
notleidenden, während dieser auf der anderen Seite doch oft nur einen ganz geringen
Teil der zum Studium notwendigen Bücher billiger erhält." Es war jedoch nicht einfach
, die Dozenten zur Einhaltung der neuen Bestimmung zu bringen, da sie eine
nicht unerhebliche Verringerung der Verkaufszahl ihrer eigenen Bücher befürchteten
.

Abb. 3 Druckerei (Aus: Zehn Jahre Freiburger Studentenhilfe ...)

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