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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 388
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0388
21 Badisches Ministerium des Kultus und Unterrichts an Studentenhilfe. 15.12.1921, in: UAF,

B1/1819; StadtAF, C4/XI/23/8.
« UAF,B1/1819.

23 UAF, B1/1819.

24 Als die geliehenen Gegenstände, vor allem Tische, Bänke und Buden im Juni 1928 zum Teil be
schädigt zurückgegeben wurden, wollte das Stadtrentamt diese Großzügigkeit für zukünftige Veranstaltungen
unterbinden. Dieses Verbot war jedoch nicht von Dauer. Bereits zwei Jahre später wurden
der Studentenhilfe wieder Marktbänke und Stühle für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Vgl.
StadtAF, C4/XI/24/1.

25 Vgl. Zehn Jahre Studentenhilfe (wie Anm. 2), S. 13.

26 UAF, B 1/1819.

27 Vgl. Thomas Schnabel, Eine Stabilisierung scheint möglich. Freiburg zwischen Inflation und Wirt
schaftskrise, in: Heiko Haumann, Hans Schadek (Hrsg.), Geschichte der Stadt Freiburg, Bd. 3: Von
der badischen Herrschaft bis zur Gegenwart, Stuttgart 1992, S. 285 293, hier S. 286 288.

28 Eröffnung des Studententagesheims in Freiburg, in: Studentenwerk 4/1930, S. 313 f, hier S. 314;
Freiburger Tagespost, 8.11. 1930.

29 Eine ausführliche Beschreibung des Karlsruher Studentenhauses findet sich samt Abbildung in
einem nicht näher bezeichneten Zeitungsartikel in: StadtAF, C4/I/7/12.

30 UAF, B 1/1820.

31 StadtAF, C4/XI/22/4.

32 StadtAF, C4/I/7/12.

33 UAF, B1/1820.

34 Vgl. Das Reichsstudentenwerk, in: Ich studiere. Ein Überblick über die Arbeit des deutschen Stu
dententums, hg. im Auftrag des Reichsstudentenführers von dem Beratungsdienst im Reichsstudentenwerk
, Berlin 1940, S. 20 28, in: UAF, Bl/1820.

Das Gesetz besiegelte einen Machtverlust des Reichserziehungsministers, dem der Einfluß auf das
Reichsstudentenwerk entzogen wurde. Dieses unterstand von jetzt ab dem Stab um Rudolf Heß. Vgl.
Michael Grüttner, Studenten im Dritten Reich, Paderborn u. a. 1995, S. 96.

35 BreisgauerZeitung, 4.1.1933; UAF, Bl/1820.

36 UAF, Bl/1820.

37 UAF, Bl/1820.

38 Reichsstudentenwerk, Merkblatt für Studienförderung 1935. Zit nach: Grüttner (wie Anm. 34),
S. 147. Grüttner weist nach, daß die Stipendien „im wesentlichen zur Selbstversorgung der nationalsozialistischen
Studentenfunktionäre" dienten. Ebda.

Neben der Kameradschaftshilfe vergab das Reichsstudentenwerk in Verbindung mit den örtlichen
Studentenwerken weitere Stipendien. Es verfügte über Gelder aus der Reichsförderung als Nachfol
geeinrichtung der Studienstiftung des deutschen Volkes, aus der Hochschulförderung für fortgeschrittene
Semester und aus der Darlehenskasse für Examenskandidaten. Auch hier war politisches
Wohlverhalten unbedingte Voraussetzung. Vgl. Grüttner (wie Anm. 34), S. 141 143; sowie Protokoll
Hofners über die Vorstandsitzung vom 27.4.1933, in: C4/XI/23/8.

39 Vgl. Michael Grüttner, „Ein stetes Sorgenkind für Partei und Staat". Die Studentenschaft 1930 bis
1945, in: Eckart Krause u.a. (Hrsg.), Hochschulalltag im „Dritten Reich". Die Hamburger Universität
1933 1945 (Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte 3), Berlin 1991, S. 201 236,
hier S. 214; Otto B. Roegele, Student im Dritten Reich, in: Die deutsche Universität im Dritten
Reich, Eine Vortragsreihe der Universität München, München 1966, S. 135-174, hierS. 152-161.
Studenten waren die erste gesellschaftliche Gruppe, die der Arbeitsdienstpflicht unterlagen. Vgl.
Manfred Seifert, Kulturarbeit im Reichsarbeitsdienst. Theorie und Praxis nationalsozialistischer
Kulturpflege im Kontext historisch politischer, organisatorischer und ideologischer Einflüsse, Münster
, New York 1996, S. 82.

40 Hanns Streit, Die Grundsätze für die Arbeit der Studentenwerke, in: Der deutsche Student, Ökto
ber 1933, S. 25 28, hier S. 27; UAF,Bl/428.

41 Vgl, Manfred Franze, Die Erlanger Studentenschaft 1918 1945, Würzburg 1972, S. 229-237,
Zitate S. 232 und S. 237.

42 Der Schriftwechsel zu den Kameradschaftshäusern findet sich nahezu deckungsgleich in: StadtAF,
C4/XI/23/7 und UAF, B1/428.

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