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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 397
(PDF, 57 MB)
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soll, wird nicht gesagt. Eine einzige C-14-Probe darf zudem nie als Beweis für die Datierung
eines Befundes verwendet werden. Mehrere Proben wären nötig, um die durch die Datierungsmethode
bedingten Unsicherheiten auszuschließen, zudem wären das Probenlabor und
die Genauigkeit der Probe anzugeben (sog. Sigma-Werte). - Nach Darlegung dieser Interpretationen
wird das ganze Gebiet Herrenstraße 39/41 und Münzgasse 1, von dem bestenfalls ein
Sechstel untersucht ist, zu einer wahrscheinlich „ursprünglichen Einheit" erklärt (S. 7), für die
dann „eine ältere, vorstädtische Bauperiode ... wohl in die Zeit um 800" erwogen wird. Es
werden jedoch weder archäologische Funde noch historische Hinweise dazu aufgeführt.

Von einer publizierten „Dokumentationsmappe" erwartet man die Darlegung der wesentlichen
Befunde in nachvollziehbarer Form, keine Spekulationen. Daß am Ende des „Ergebnisse
"-Kapitels „die Bauweise der Ecklisene an die Pilaster der Palastkapelle Karls des
Großen in Aachen" erinnert (S. 7), ruft Kopfschütteln hervor. - Im letzten Abschnitt „Vergleichende
Analyse und Interpretationen" wird auf Untersuchungen in den Freiburger Häusern
Oberlinden 10-12 und Kaiser-Joseph-Straße 219 verwiesen, die nicht zuletzt aufgrund zweier
wiederum nicht korrekt aufgeführter C-14-Daten in die Zeit der Jahrtausendwende datiert werden
. - Es fällt auf, daß der Autor in Freiburg Adelssitze aus der Zeit vor der Stadtgründung postuliert
(u. a. „mutmaßlicher karolingischer Feudalsitz" an der Münzgasse, S, 8). Außer den
obgenannten Befunden sollen offenbar auch wehrhafte Elemente auf Darstellungen aus historischer
Zeit Belege dafür sein. Hofareale mit Zinnenmauern (Abb. 1, 5), Gebäude mit Turmnamen
(Abb. 5) - wo sind denn aber in Freiburg Geschlechtertürme wie in Basel nachgewiesen
? - und hohe. Häuser auf dem Sickingerschen Stadtprospekt von 1589 (Abb. 20) genügen
dafür nicht. Auch ist die Vermischung von aus historischer Literatur übernommenen Modellen
mit „monumentenarchäologischen Resultaten" methodisch problematisch, solange die archäologisch
-baugeschichtlichen Resultate nicht fundierter und überzeugender dargelegt werden. -
Man muß es leider deutlich sagen: Diese „Dokumentationsmappe" wäre besser nicht gedruckt
worden.

Der Autor stellt weiter in Wort (S. 7) und Bild (Abb. 24, 25) Parallelen zu Basler Befunden
her, an deren Entdeckung der Schreibende aufgrund seiner langjährigen Arbeit in der Archäologischen
Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt Anteil hatte. Nur: Diese Bezüge sind zu
weit hergeholt. Der Vergleich der rudimentären, in ihrer Ausdehnung letztlich nicht gefaßten
Reste der „Kernhäuser I-IV" aus Freiburg mit einem Haus vom Andreasplatz in Basel (Beyer
Abb. 22) ist nicht zulässig. Letzteres besitzt einen vollständig erhaltenen Grundriß von ca, 4 x
7 m, Mauerstärken im Fundamentbereich von ca. 0,5-0,65 m und eine in großen Teilen etwa 6
m hoch erhaltene Gebäudemauer mit originalen Fensterschlitzen. Bei der Deutung der angeblichen
Kernhäuser wäre insbesondere zu überlegen, ob es sich nicht eher um einfache (gewerbliche
?) Einrichtungen handelt (Sockel für handwerkliche Tätigkeiten, Nebengebäude in
Leichtbauweise?).

Das zweite Heft behandelt das Haus zum Wetzstein (Salzstraße 31). Ausgehend von einem
von der Gasse abgesetzten Kernbau wird in einer 2. Bauphase zur Straße hin ein Anbau erstellt.
Seitlich bleibt Platz für einen nach hinten führenden Zugang. In einer dritten Ausbauphase
wird dieser als Hausgang ins Gebäude integriert und zusammen mit den Bauten der ersten beiden
Phasen dreigeschossig überbaut, gleichzeitig wird der straßennahe Teil unterkellert. Eine
4. Bauphase bringt einen Totalumbau, der u. a. aus dem Keller durch Unterfangung einen Tief-
keller macht. Im ehemaligen Kernbau liegt ein „Flachkeller". Die Bauuntersuchung wird ergänzt
durch Beobachtungen zur Erhöhung des Straßenniveaus im Laufe der Zeit, welche Konsequenzen
für die Erschließung des Hinterhofes hatte. Diese Erhöhungen werden als möglicherweise
im Zusammenhang mit dem Stadtgrabenaushub stehend bezeichnet. Sie dienen dem
innerstädtischen Be- und Entwässerungssystems der „Bächle". - In der Nachbarliegenschaft
wird (offenbar rein hypothetisch) ein zweiter, nicht untersuchter Kernbau angenommen. Die

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