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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
118.1999
Seite: 62
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veröffentlicht.23 Auf zwei weiteren Versammlungen, am 5. November in Schopf heim
und am 12. November in Röttelnweiler, wurden die „Statuten des Oberländer
Schutzvereins" beraten und verabschiedet und noch im November in der Lörracher
Druckerei Gutsch als Broschüre vervielfältigt.24

Der Verein sah sich als „Verbindung freiheitsliebender Männer, um den gesetzlichen
, zeitgemäßen Fortschritt zu unterstützen und den in neuerer Zeit aufgetauchten
anarchischen und communistischen Bestrebungen kräftigst entgegen zu treten
."25 Im Vorwort wurde noch einmal das Schreckbild der Revolution gezeichnet:
„Gewaltsamer Umsturz führt zu einem wilden, gesetz- und zügellosen Zustand, zur
Entsittlichung und Verarmung des Volkes, zur Auflösung aller gesetzlichen Ordnung
und endlich zur Gewalt- und Zwangherrschaft."26 Bereits die Wahl des Vereinsnamens
deutet darauf hin, daß die Mitglieder weitergehende Ziele als die Vaterländischen
Vereine verfolgten. Durch die Statuten waren sie nicht nur verpflichtet, in der
Öffentlichkeit für den Weg gesetzlicher Reform einzutreten und revolutionäre Propaganda
zu bekämpfen: „Bei ernstlicher Störung der gesetzmäßigen Ordnung aber
und bei Angriffen auf persönliche Sicherheit und Eigenthum erscheint die Anwendung
von Waffengewalt als gerechtfertigt."27 Ein Großteil der Statuten regelte daher
die paramilitärische Organisation der Vereinsmitglieder. Diese waren verpflichtet,
sich auf eigene Kosten mit Waffen und Munition auszurüsten, wenn möglich an den
Übungen der örtlichen Bürgerwehr teilzunehmen und den gewählten Vorständen und
den von diesen ernannten militärischen Führern im Fall eines Einsatzes unbedingten
Gehorsam zu leisten. Eigens festgelegt wurde außerdem, „daß bei vorkommender
Gefahr die Führer der Bürgerwehr in keiner Weise durch den Verein in ihren Anordnungen
gehindert werden dürfen, insofern nicht diese Anordnungen den Zwecken
des Vereins entgegenlaufen."28

Zu einer Zeit, zu der bereits Gerüchte über einen erneuten, dritten Aufstandsversuch
in der Grenzregion kursierten, erregte diese partielle Infragestellung des staatlichen
Gewaltmonopols Besorgnis bei den großherzoglichen Behörden. Die Bezirksämter
Lörrach und Müllheim versuchten daher im November 1848, Einfluß auf
den im Entstehen begriffenen, von ihnen in seiner Stoßrichtung wohlwollend betrachteten
Verein zu gewinnen.29 In einer öffentlichen Erklärung verwies der Schopf-
heimer Bezirksverein darauf, er sei „eine freiwillige Verbindung" und könne, um
seine Selbständigkeit zu wahren, „niemals darein willigen, daß Regierungspersonen
als solche, sich in seine Angelegenheiten einmischen".30 Diese Staats- und bürokratieferne
Haltung nahm jedoch nicht der gesamte Oberländer Schutzverein ein.31
Der Bezirksverein Müllheim etwa stellte öffentlich klar, daß dort - wie an vielen
anderen Orten in Baden - die Zusammenarbeit mit den großherzoglichen Behörden
gerade von Vereinsseite betrieben worden war.32 Trotz des gemeinsamen organisatorischen
Daches lassen sich Unterschiede zwischen den vier Bezirksvereinen - neben
Schopfheim und Müllheim auch Kandern und Lörrach - feststellen. Der Kanderner
Bezirksverein, der explizit in der Kontinuität der Vaterländischen Vereine vom Frühjahr
1848 stand, hielt bis ins Frühjahr 1849 den Kontakt zu deren landesweiter Organisation
.33 Vom Lörracher Bezirksverein dagegen, der unmittelbar nach dem Septemberaufstand
wohl zunächst auf kein besonders großes Interesse stieß,34 sind vor allem
politische Stellungnahmen in der Presse aus den Wintermonaten 1848/49 bekannt.35

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