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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
118.1999
Seite: 132
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0134
bekannte Ausnahme Müllheim und einem Fall in Emmendingen abgerechnet3 -
nicht zu offenen Ausschreitungen gegen Juden, Daß aber die jüdischen Gemeinden
Anlaß zu Befürchtungen hatten, belegt eine Zeitungsanzeige des Synagogenrats von
Eichstetten vom 3. März, in der er sich für das „energische Einschreiten" des Bürgermeisters
Bär und des Gemeinderats, aber auch das „musterhafte Verhalten" der
Bürgerschaft bedankte.4

Immerhin an den Rand des Aufruhrs geriet seit der ersten Märzhälfte Gottenheim,
wo der katholische Pfarrer schon länger wegen Ablösungsmodalitäten des Kirchenzehnten
gegen die Gemeinde prozessierte,5 Ungefähr seit Fastnacht (677. März)
wurde die Forderung laut, daß der Pfarrer „überhaupt sich aus der Gemeinde entfernen
müsse, eher gebe es keine Ruhe". Ein entsprechender Schriftsatz wurde innerhalb
von zwei Tagen von 80 Bürgern unterschrieben. Zu einer „tumultuarisch" verlaufenden
Gemeindeversammlung am 16. März waren mehrere Bürger bewaffnet erschienen
. Eine Abordnung, der u.a. Bürgermeister Schätzle sowie der Müller und
Gemeinderat Maier angehörten, erschien im Pfarrhaus und erklärte: „Größere Herren
, nämlich Könige und Fürsten, müßten in dieser Zeit Concessionen machen, folglich
noch viel mehr ein einfacher Pfarrer." Auf die Nachricht hin, man drohe „mit
Flinten und Bengeln bewaffnet das Pfarrhaus zu stürmen", floh der Geistliche nach
Freiburg. Am 10, April setzte ihm die Gemeinde eine dreitägige Frist zur Räumung
seiner Stelle. Die Einquartierung einer Militärwache ließ die Erregung zunächst abflauen
. Der Streit lebte jedoch nach Niederschlagung des Heckerschen Auf Stands -
an dem sich Gottenheimer Einwohner stark beteiligten (s. u.) -, wieder auf, bis der
Pfarrer schließlich im Oktober versetzt wurde.

Die von der Regierung verfügte Ablösung der Feudalrechte und die Forderungen
der Offenburger Volksversammlung vom 19. März ermutigten weitere Gemeinden
zu mehr oder weniger friedlichen Aktionen gegen Geistlichkeit und Grundherrschaft
. In Forchheim (Bezirksamt Kenzingen) wurde der katholische Pfarrer nach
einer Gemeindeversammlung am 23. März vertrieben.6 Die Gemeinde Hugstetten,
die sich seit längerem mit der Grundherrschaft von Andlaw wegen eines Behol-
zungsrechts stritt, richtete am 22. März eine entsprechende Petition an die Zweite
Kammer des Landtages.7

In Neuershausen entwickelte sich aus einem seit fast 40 Jahren ruhenden Fall
plötzlich ein Konflikt.8 Der dortige Grundherr Franz Anton von Falkenstein hatte
1810 seine reichliche Holzberechtigung (40 Bürgerlose) gegen 36 Morgen Gemeindewald
eingetauscht. Nachdem Bürgermeister Josef Kremp am 19. März in Offenburg
gewesen war, berief er am 20. eine Gemeindeversammlung ein. Danach unterzeichneten
sämtliche Bürger eine Erklärung an den Grundherrn, daß sie ~~ unter Berufung
auf die regierungsamtliche Aufhebung der Feudalrechte und die Offenburger
Beschlüsse - den Wald ab sofort wieder als Gemeindegut betrachteten.

In einem an die Gemeinde gerichteten Brief stimmte von Falkenstein der Abschaffung
unzeitgemäßer Feudalrechte zu; erklärte aber auch, sein Beholzungsrecht
sei davon nicht betroffen. Gleichzeitig verwahrte er sich entschieden gegen das Vorgehen
der Gemeinde, in dem er eine willkürliche Besitzstörung erblickte. Sein Appell
, es nicht auf einen aussichtslosen Prozeß ankommen zu lassen, blieb ohne Wirkung
. Die Gemeinde Neuershausen beschlagnahmte bereits gefälltes Holz des


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