http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0149
Während die Wehrmänner, sofern nicht besondere Gründe vorlagen, gerichtlich
nicht verfolgt wurden, drohte den Kommandanten in der Regel ein Hochverratsverfahren
. In fast allen bekannten Fällen wurde es eingeleitet, aber nach ca. zwei Jahren
eingestellt. Der Endinger Bürgerwehrmajor Heinrich Herb entzog sich dem durch
Flucht ins Elsaß und in die Schweiz und wanderte später nach Amerika aus J6 Zu den
Flüchtigen gehörte auch ein gewisser Wagner aus Hugstetten, angeblich Hauptmann
der „Freiburger Studentenlegion*', der nach seiner Rückkehr aus der Schweiz Forstrat
wurde.77
Nachweislich aktive oder dringend verdächtige Gemeindebeamte, Lehrer und
Geistliche wurden entlassen, zumindest auf Zeit. Gegen stärker belastete Bürger
wurden Verfahren eingeleitet; sie waren nicht selten von Untersuchungshaft begleitet
und endeten in einigen Fällen mit mehrjährigen Haftstrafen. Dem schlössen
sich - wie übrigens auch bei Soldaten - Zivilprozesse seitens des Fiskus an, da
alle Verurteilten gesamtverbindlich für die staatlichen Kriegskosten aufzukommen
hatten.
Gemeinde
Disz.maßnahmen:
U = nur Untersuchung
E = Entlassung
Strafverfahren gegen
Zivilpersonen insg.
Gdeämter
Lehrer
Geistl.
nur Unter- Urteile
suchung
Amoltern
E: 3 GRäte
4BA
2
Bahlingen
Bötzingen
E: Bm.
1 GRat
Ratsschr.
U: 2 Lehrer
Buchheim
E: 1 GRat
2BA
E: 1 Lehrer
2
Eichstetten
]?
Endingen
E: 5 GRäte
6BA
U: 1 Lehrer
E: 1 Lehrer
E: 1 Geistl.
2 14
Gottenheim
E: 1 GRat
2BA
8
Holzhausen
U: 1 Lehrer
Hugstetten
Kiechlinsbergen
U: 1 Lehrer
1
Kö}schaffhausen
Neuershausen
E: Bm.
lGRat
3
147
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