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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
118.1999
Seite: 211
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0213
Angabe der Besitzer und des Baujahrs), eine „Seelenbeschreibung'4 (d.h. Auflistung aller am
IL Dezember 1809 in der Gemeinde wohnhaften Personen; dazu Auszüge aus den kirchlichen
Tauf-, Sterbe- und Eheregistern) sowie eine ausführliche Beschreibung und Beurteilung der
„Nahrungszweige" der Einwohner (gegliedert nach Land- und Forstwirtschaft, Manufaktur,
Handwerk und Handel).

Sodann folgt ein Abriß der Herrschaftsverhältnisse in Hinterzarten vom 8. Jahrhundert bis

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zum Ubergang der Gemeinde an das Großherzogtum Baden (S. 160-216; mit ausführlichen
Anmerkungen und Erläuterungen des Herausgebers). In den anschließenden „Beiträgen zur
Ortsgeschichte und Ortschronik" (S. 217-288) hat Vincenz Zahn niedergeschrieben, was er
zur Geschichte von Hinterzarten sonst noch ermitteln konnte (darunter die exakte Wiedergabe
des „Rothen Buches", eines Zinsrodels von 1446) oder was er für erwähnenswert hielt (Sitten,
Ernährung, Kleidung, Kriege, Unglücksfälle und Verbrechen, dies alles mit wertenden Kommentaren
).

Eine von Pfarrer Zahn so genannte „II. Abteilung" beschreibt die kirchlichen und religiösen
Verhältnisse in der Pfarrei (S. 289-509): die materielle Ausstattung der Kirche, die Einkünfte
des Pfarrers, dessen Kampf mit dem badischen Finanzamt und die Gottesdienstordnung;
schließlich gibt er noch ein Verzeichnis aller „Gutthaeter hiesigen Gotteshauses".

Das umfangreiche und sorgfältig erarbeitete Werk von Vincenz Zahn lädt in seinen beschreibenden
Teilen zum Lesen ein. In seinem „statistischen" Teil wartet es auf seine sozial-
und wirtschaftsgeschichtliche Auswertung. Ein erster Ansatz dazu findet sich im Beitrag von
Aaron Fogleman im 106. Jahresheft (1987) dieser Zeitschrift. Horst Buszello

Michael P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. Eine Untersuchung
unter dem Gesichtspunkt von Widerstand und Verfolgung, belleville Verlag Michael
Farin, München 1996. 192 S.

Am 15. Oktober 1940 ordnete der Reichsjustizminister an, in Freiburg für die Bezirke der
Landgerichte Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein Sondergericht einzusetzen.
Bislang war für diesen Bereich das Sondergericht Mannheim zuständig gewesen. Die Sondergerichtsbarkeit
ist ein typisches Kennzeichen der nationalsozialistischen Rechtsordnung. Sie
diente im wesentlichen dazu, tatsächliche oder vermeintliche oppositionelle Äußerungen,
„niedrige Gesinnung" oder - gerade während des Krieges - Delikte, die als „wehrkraftzersetzend
" und „volksschädlich" angesehen wurden, unter Umgehung des ordentlichen Rechtsweges
rasch und streng zu bestrafen. Auf diese Weise sollte sie einschüchternd und abschreckend
wirken. Die übliche prozessuale Gewaltenteilung war faktisch aufgehoben. Berufungen
wurden nicht zugelassen. Der Gnadenweg führte selten zum Erfolg. Hingegen konnte
der Oberreichsanwalt über eine „Nichtigkeitsbeschwerde" eine Verschärfung des Urteils erreichen
.

Herr Hensle untersucht die 29 Todesurteile des Freiburger Sondergerichts zwischen 20. Juni
1941 und 2L April 1945 auf der Grundlage der im Staatsarchiv Freiburg verwahrten Akten.
Seine Ergebnisse hat er in dieser Zeitschrift bereits zusammenfassend vorgestellt (Band 115,
1996, S. 207-225). Bei den Taten handelte es sich überwiegend um Kleinkriminalität (etwa
Diebstahl oder Beleidigung) und um Vergehen gegen spezifisch nationalsozialistische Verordnungen
wie das Verbot, ausländische Radiosender zu hören. Wenn das Gericht (oder der Oberreichsanwalt
) der Ansicht war, der Angeklagte habe sich die Kriegssituation zunutze gemacht,
um sich zu bereichern, der „Volksgemeinschaft" zu schaden und den Absichten des Regimes
zuwider zu handeln, gab es für diesen keinen Ausweg mehr. Die Urteile wurden vielfach durch
Pressemitteilungen und Plakate bekannt gemacht. Damit sollte propagandistisch der Anschein
erweckt werden, daß der Staat entschlossen in den schwierigen Kriegszeiten die „Volksge-

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