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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
118.1999
Seite: 219
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0221
Bauaufnahmen des Verfassers und seiner Mitarbeiter, deren auch in der Verkleinerung noch
akzeptable Wiedergabe das gewählte Borschürenformat rechtfertigen kann.

Wie bereits der Titel der Publikation andeutet und eine verkleinert auf dem Umschlag abgebildete
isometrische Rekonstruktion, die dann noch einmal dem Text vorangestellt ist, unterstreicht
, soll hier vor allem belegt werden, daß es sich bei dem untersuchten Gebäudekomplex
um den um das Jahr 1000 zu datierenden Adelssitz des Grafen Bertold von Villingen handelt -
ein zweifellos sensationelles Ergebnis, wenn es zu beweisen wäre. Die dem Textteil vorangestellten
, aus den Schriftquellen gewonnenen Daten zur Untersuchung ernüchtern allerdings:
Für Oberlinden 10 und 14 wird als archivalische Quelle nur eine Ersterwähnung 1460 aufgeführt
, für Oberlinden 12 eine knappe Chronologie von 1318 bis zur Gegenwart, alle ohne Belege
und nähere Erläuterung. Jedenfalls: Belege für den Grafenhof und die Zeit um 1000 gibt
es hier nicht, historische Hinweise zum Grafenhof, die der hier angestrebten Lokalisierung widersprechen
würden, sind nicht genannt. Angemessen wäre aber hier eine kritische Abwägung
aller die Liegenschaft und den Grafenhof betreffenden Schriftquellen gewesen.

Die dann aufgeführten dendrochronologischen Daten reichen bei allen drei Bauten immerhin
bis in das 12, Jahrhundert zurück, ohne daß allerdings durchgängig der genaue Entnahmeort
kartiert wäre. Schließlich kommen zwei C14~Datierungen aus angelagerten Schichten, die
in Profilzeichnungen dargestellt werden, mit teilweise weitem Spielraum auch an das Jahr
1000 heran. Gerade bei diesen also offenbar entscheidenden Datierungen wären aber weitergehende
Angaben zu Probenentnahme, -anzahl und -behandlung sowie eine ausführliche Zitierung
des Gutachtens unbedingt erforderlich, um die Sicherheit der vorgestellten Ergebnisse
einschätzen zu können.

Hierdurch verunsichert, gelangt der Leser zu der mit sechs Seiten allzu kurzen, selektiv auf
die für die folgende Rekonstruktion relevanten Fakten beschränkte Darstellung der bauhistorischen
Befunde, die gleichsam nur eine Einleitung bildet für die ausführlicheren anschließenden
Rekonstruktionskapitel. Hiermit setzt sich der Autor der gleichen Kritik aus, die er auf
S. 18 gegen M. Untermann formuliert, nämlich „daß er auf die in der Baugeschichte übliche,
präzise Bestandserfassung verzichtet". Es genügt nicht, ohne nähere Beschreibung beispielsweise
von Baunähten zu reden, selbst wenn sich diese in den beigegebenen Plänen dargestellt
finden sollten.

Bei der anschließenden Rekonstruktion ist zu berücksichtigen, daß nur zu den Mauerwerksbefunden
im engeren Kellerbereich von Oberlinden 12 und 14 sichere Aussagen möglich sind,
während weite Bereiche des angrenzenden „Langhauses" und „Querhauses" sowie der
straßenseitige Turm sehr hypothetisch bleiben müssen, Die dargestellten Grundrisse der Rekonstruktion
sind hier mit gestrichelter Darstellung vorsichtiger gehalten als der Text, der
nicht näher erläuterte Magnetometermessungen als Beleg für die dargestellten Mauerzüge anführt
.

In dem für die Rekonstruktion abgesicherteren, nach der Stratigraphie teilweise offenbar
vor 1120 zu datierenden Untersuchungsbereich der straßenseitigen Keller kommen weitere
Indizien vor, die für eine frühe Datierung sprechen, wie die Art der Steinbearbeitung, die
man gerne in Streiflichtaufnahmen sehen würde, und die Mauerecken ohne Verquaderung bei
dem „Querhaus". Aber sie ermöglichen auch zusammengenommen noch keine sichere Datierung
der Anlage in ottonische Zeit, zumal eine Gesamtdarstellung der Mauerwerksstrukturen
fehlt.

Zu den bemerkenswertesten Befunden in diesem Bereich zählt zweifellos die Arkadenstellung
im Keller von Oberlinden 12a, von der noch der Mittelpfeiler in situ erhalten ist. Will man
ihr analog zu dem angeführten, wenn die Freiburger Datierung stimmt, 200 Jahre jüngeren
„Rathaus" von Gelnhausen eine feudale Repräsentationsfunktion in ottonischer Zeit zusprechen
, bedarf allerdings die eingebaute und vertiefte Situation in einem schmalen Hof der Er-

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